Mainz: Energetische Sanierung sozial verträglich gestalten

Teure Mietpreise

Mainz – Oberbürgermeister Michael Ebling begrüßt die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas Mietpreiserhöhungen nach energetischer Gebäudesanierung zu begrenzen.

Die Landeshauptstadt Mainz findet sich seit längerer Zeit auf der Rangliste der deutschen Städte mit den teuersten Mietpreisen wieder. Auch zukünftig wird der Bedarf an Wohnraum in der Schwarm- und Wissenschaftsstadt weiter steigen. Energetische Gebäudesanierungen mit anschließender Mietpreiserhöhung verschärfen zunehmend den Nachfragedruck auf dem überhitzten Wohnungsmarkt.

In einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas weist Oberbürgermeister Ebling auf den hohen Nachfragedruck auf dem Mietwohnungsmarkt in der Landeshauptstadt Mainz hin und unterstützt Maas bei seinen Plänen die Modernisierungsumlage zu deckeln.

Mieterhöhungen nach energetischen Sanierungen treiben immer öfter Mieterinnen und Mieter auf die Barrikaden und einige auch in die Verzweiflung. Auch im Mainzer Stadtgebiet treten in einzelnen Fällen Probleme mit sozial unverträglichen energetischen Sanierungen auf. Hier werden die bundesgesetzlichen Möglichkeiten so ausgenutzt, dass es auf Grund der Sanierung zu einer Neueinordnung von Mietwohnungen in eine jüngere Baualtersklasse kommt. Gesetzlich ist dies möglich. Die Neueinordnung führt aber in der Regel gerade im Geschosswohnungsbau zu einer Bewertung des Gebäudes als Neubau, was wiederum zu extremen Mietsteigerungen führen kann.

Nicht die energetische Sanierung an sich stellt dabei das Problem dar, sondern die vom Bundesgesetz vorgesehenen Anreize für große Wohnungsbaugesellschaften, Kapital sinnvoll so investieren zu können, dass es in letzter Konsequenz zu einer Neueinordnung der Mietwohnung kommt. Die damit verbundenen Probleme einer starken Mieterhöhung treten in letzter Zeit in Mainz in einigen Wohnobjekten vor allem in der Mainzer Neustadt und der Oberstadt auf.

Derzeit liegt die zulässige Obergrenze der Jahresmieterhöhung bei elf Prozent der Modernisierungsaufwendungen. Für einzelne Mietparteien bedeutet dies im Einzelfall eine Erhöhung von über fünfzig Prozent ihrer derzeitigen Miete.

Dabei ist zu beobachten, dass die Frage des Umfangs einer energetischen Sanierung sich immer mehr zu einer moralischen Frage auswächst. Während die stadtnahe Wohnbaugesellschaft die Elfprozentregelung grundsätzlich nicht ausnutzt, wird von einigen Wohnungsbaugesellschaften lediglich die Marktgängigkeit einer Wohnung als Maßstab für die energetische Sanierung gesehen.

Laut Ebling sollte das Ziel sein, vor allem im Bereich des Geschosswohnungsbaus auf eine warmkostenneutrale Miete zuzusteuern.

„Ich begrüße ausdrücklich die Pläne des Bundesjustizministers, die jährliche Modernisierungsumlage auf maximal acht Prozent der Modernisierungskosten zu deckeln. Ebenso begrüße ich die Pläne, eine Kappungsgrenze einzuführen, der zufolge die Miete durch Modernisierungsprojekte nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren erhöht werden darf“,

so der Oberbürgermeister.