Stadtgebiet Kaiserslautern: Alkoholisierte Fahrer im Visier

Wer Alkohol trinkt sollte die Finger vom Steuer lassen - rät die Polizei
Wer Alkohol trinkt sollte die Finger vom Steuer lassen - rät die Polizei

Kaiserslautern (ots) – Zahlreiche mehr oder weniger alkoholisierte Fahrer konnte die Polizei in der Nacht von Donnerstag auf Freitag aus dem Verkehr ziehen.

Gegen 23.20 Uhr kontrollierten Beamte in der Lauterstraße einen PKW. Der 28-jährige Fahrer roch nach Alkohol, weshalb er zum Atemtest gebeten wurde. Dieser bescheinigte dem Mann 0,49 Promille. „Glück“ für den Fahrer, da er gerade noch unterhalb der 0,5 Promillegrenze lag. Seine Schlüssel wurden dennoch präventiv sichergestellt, und er trat den Nachhauseweg anderweitig an.

Weniger glimpflich ging eine Kontrolle am frühen Freitagmorgen gegen 1.15 Uhr für einen 36-Jähigen aus. Er wurde im Blechhammerweg gestoppt und pustete 0,76 Promille. Damit lag er deutlich über der Marke von 0,5. Er musste für weitere Maßnahmen mit zur Wache kommen. Nun erwartet ihn ein Bußgeldbescheid aus Speyer.

Die nächste Kontrolle fand gegen 2 Uhr in der Roonstraße statt. Für den 21-jährigen Fahrer gilt noch die 0 Promillegrenze. Da er allerdings unrühmliche 0,53 Promille auf der Skala „schaffte“, musste auch er mit zum Revier kommen. In den nächsten Wochen erwartet ihn eine saftige Geldbuße.

Um 3 Uhr früh wurde dann ein 25-jähriger PKW-Lenker auf der B 270 in Richtung Weilerbach zur Kontrolle gebeten. Auch er wies deutlichen Atemalkoholgeruch auf. Da der 25-Jährige aber noch knapp unter der Grenze zur Ordnungswidrigkeit lag, kam er mit einem „blauen Auge“ davon.

Seinen Wagen musste er allerdings auf einem Parkplatz abstellen. Das durch die Beamten verständigte Taxi brachte den Mann nach Hause.

Den Schlusspunkt setzte dann gegen 5 Uhr früh ein 24-Jähriger aus dem Stadtgebiet. Er „knackte“ den Rekord im negativen Sinne mit 0,74 Promille. Im Anschluss an seine Verkehrskontrolle in der Brandenburger Straße musste auch er die Beamten zur Dienststelle begleiten und sieht nun einem Verfahren wegen ordnungswidrigem Handeln entgegen.