Frankfurt: Magistrat beschließt Bebauungsplan „Ferdinand-Porsche-Straße“

Grünzug wird weiterentwickelt, Gewerbegebiet gesichert

Bebauungsplan 873 'Ferdinand-Porsche-Straße' (Foto: Stadt Frankfurt am Main)
Bebauungsplan 873 'Ferdinand-Porsche-Straße' (Foto: Stadt Frankfurt am Main)

Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 873 „Ferdinand-Porsche-Straße“ gefasst. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplans ist nun noch die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung notwendig.

„Mit dem Bebauungsplan wollen wir zweierlei: das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet sichern, indem konkurrierende Nutzungen wie Einzelhandel und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Zugleich wollen wir den Fechenheimer Grünzug als zusammenhängende Grünverbindung weiterentwickeln“,

sagt Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz.

„So kann eine wichtige Grünachse für den Stadtteil geschaffen werden.“

Außerdem wird am Ende der Pfortenstraße eine Fläche für eine Kindertagesstätte ausgewiesen.

Ein Teil des Fechenheimer Grünzugs soll als räumlicher Puffer zwischen der gewerblich-industriellen Nutzung und der schutzwürdigen Wohnbebauung dienen. Die Grünverbindung ist Bestandteil des „Speichen und Strahlen“-Konzepts zur Fortentwicklung des GrünGürtels, das einen Streifen vom Fechenheimer Mainufer über den Fechenheimer Wald bis zum Seckbacher Ried dauerhaft von Bebauung freihält. Die vorhandenen Industriegebiete an der Carl-Benz-Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sollen überwiegend für klassische Gewerbenutzungen gesichert werden, so wie es das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorsieht, das die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2004 beschlossen hat.

„Industrielle und gewerbliche Produktion sind wichtige Voraussetzungen für die Erweiterung und die Stabilität des Dienstleistungssektors in Frankfurt“,

führt Cunitz aus.

„Deshalb wollen wir an dieser Stelle das bestehende Angebot an relativ günstigen Gewerbeflächen erhalten und keine Konkurrenz um die Grundstücke durch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten zulassen. Der Bebauungsplan 873 zeigt somit auch beispielhaft das reibungslose Zusammenwirken von Stadt- und Grünflächenplanung unter Berücksichtigung der Interessen des Klimaschutzes und der gleichzeitigen Sicherung von Industrie- und Gewerbeflächen.“

Gewissermaßen als Gegenpol wird seit längerem die Sicherung des Fechenheimer Zentrums mit hohem planerischem und finanziellem Aufwand betrieben. So wurde der Ortskern bereits am 31. Oktober 2008 in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ aufgenommen, das die Grundversorgung für die Bewohner verbessern und den Kernbereich als Nahversorgungszentrum sichern und attraktiver gestalten soll.

„Der Bebauungsplan 873 ist daher ein Teil der Strategie, den Nahversorgungsstandort Fechenheim zu sichern“,

sagt Cunitz.

„Damit wird die erwünschte Attraktivitätssteigerung des Stadtteils unterstützt und nicht an anderer Stelle konterkariert.“