Rheinland-Pfalz: Wissing erteilt Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen

Mainz – Landwirtschaftsminister Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die starken Regenfälle.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 1. Juli 2016 in Rheinland-Pfalz brachliegende Ackerflächenflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) und Feldränder im Sinne des Artikels 45 Absatz 4 Buchstabe e der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 (Nutzcode 058) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Landwirtschaftsminister Volker Wissing mit.

Der Minister sah sich zu diesem Schritt veranlasst, da aufgrund der anhaltend starken Regenfälle in den letzten Wochen ein Großteil der Dauergrünlandflächen erheblich geschädigt wurde, so dass eine Nutzung der Flächen nur eingeschränkt möglich und die Qualität des Futters stark beeinträchtigt ist. Bestenfalls sei bei vielen Dauergrünlandflächen noch eine Nutzung im Spätsommer möglich. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die Flächen baldmöglichst abtrocknen und wieder in einen landwirtschaftlich ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden können. Herr Minister Wissing hofft, dass mit dieser Maßnahme die aktuelle Notlage der tierhaltenden Betriebe etwas abgemildert werden kann. Ein Großteil der rund 13.000 Hektar umfassenden Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, durch Nässeschäden entstandene Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen.