Kreis Südliche Weinstraße: Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen

Kreis Südliche Weinstraße – Landwirtschaftsminister Volker Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagierte der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünflächen durch die starken Regenfälle.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 1. Juli in Rheinland-Pfalz brachfliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) und Feldränder im Sinne des Artikels 4 Buchstabe e der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 (Nutzcode 058) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen.

Der Minister sah sich zu diesem Schritt veranlasst, da aufgrund der anhaltend starken Regenfälle in den letzten Wochen ein Großteil der Dauergrünflächen erheblich geschädigt wurde, so dass eine Nutzung der Flächen nur eingeschränkt möglich und die Qualität des Futters stark beeinträchtigt ist. Bestenfalls sei bei vielen Dauergrünflächen noch eine Nutzung im Spätsommer möglich. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die Flächen baldmöglichst abtrocknen und wieder in einen landwirtschaftlich ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden können. Mit dieser Maßnahme soll die aktuelle Notlage der tierhaltenden Betriebe etwas abgemildert werden. Ein Großteil der rund 13.000 Hektar umfassenden Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, durch Nässeschäden entstandene Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Minister Wissing.