Kreis Südliche Weinstraße: Umstrukturierungsprogramm 2016/2017 für Rebflächen: Verlängerte Antragsfrist bis zum 15.08.2016

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Kreis Südliche Weinstraße – Die Antragsfrist des am 1. Juli 2016 begonnenen Antragsverfahrens für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 wird um zwei Wochen auf den 15. August verlängert.
Das Antragsverfahren beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Diese Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens.
Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen. Beantragt werden können auch gerodete und derzeit nicht bestockte Flächen (Rebbrachen) mit Genehmigungen von umgewandelten Pflanzrechten aus der Zeit vor dem 31.12.2015. Pflanzungen in 2017 aufgrund Genehmigungen von Wiederbepflanzungen aus Rodungen seit dem 01.01.2016 können nicht gefördert werden!

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2017) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich.
Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha und bei Extensiven Anlagen 9.000 €/ha.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.

Antragsunterlagen können ab sofort bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Landwirtschaft und Weinbau – sowie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen Bad Bergzabern, Edenkoben, Maikammer und Offenbach abgeholt werden. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Zwick, Tel.: 06341/940435.

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 15. August 2016 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist).
Die Richtlinien und Antragsunterlagen können auch auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de – Umstrukturierung von Rebflächen -, heruntergeladen werden.