Heilbronn – Sport und Vergnügen in der Öffentlichkeit, das versprechen die elektrisch betriebenen Hoverboards nur auf den ersten Blick.

Wie die elektrischen selbstbalancierenden Einräder (Air-, Solo- oder Monowheels) dürfen sie nur auf privaten Flächen genutzt werden. Für die Nutzung im öffentlichen Raum fehlt den bis zu 20 km/h schnellen Brettern eine Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr, darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hin.

Wer die motorisierten Boards, die nur per Gewichtsverlagerung gesteuert werden, dennoch auf öffentlichen Straßen, in Fußgängerzonen oder auf anderen öffentlichen Wegen, die unter die Straßenverkehrsordnung fallen, nutzt, riskiert seinen Versicherungsschutz und erhält womöglich eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Bei Minderjährigen können zudem die Eltern in Verantwortung genommen werden. Letztendlich könnten auch bei unverschuldeten Unfällen Haftungsansprüche strittig sein.

Auf die derzeitige Rechtslage weisen viele Händler allenfalls im Kleingedruckten oder versteckt hin