Gewerbegebiet Lustadt sowie Parkplätze neben B 272 Höhe Hochstadt – Am Montag (26.09.2016) hatte der Schwerverkehrskontrolltrupp des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hauptsächlich Abfalltransporte im Visier. Mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen von verschiedenen Inspektionen des PP Rheinpfalz sowie dem LKA, dem Zoll und der dem rheinlandpfälzischen Umweltministerium angegliederten SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) wurden von den 27 eingesetzten Kräften insgesamt 25 Schwerverkehrsfahrzeuge intensiv kontrolliert. Hiervon wurden 12 beanstandet.

Bei einer ersten Kontrolle im Gewerbegebiet Lustadt in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr stellten die Beamten bei den kontrollierten Fahrzeugen Verstöße gegen die Ladungssicherung, Fahrzeugmaße, fehlende Dokumente und Genehmigungen, Beleuchtungsmängel und eine exorbitante Überladung fest.

Bei dieser Kontrolle gab es drei herausragende Vorfälle. Zunächst wurde ein mit Metallschrott beladener Lkw kontrolliert, dessen zulässiges Gesamtgewicht um sage und schreibe 60 Prozent überladen war. Der Fahrer musste bei einem nahegelegenen Schrottentsorgungsbetrieb abladen, auf ihn und den verantwortlichen Halter des Fahrzeugs kommen jetzt hohe Bußgelder zu.

Daraufhin stellten die Beamten bei einem Lastzug, der mit Containern beladen war, fest, dass die beiden Container eigentlich schrottreif sind. Der vordere Container war derart ausgebeult, dass das Fahrzeug eine Breite von 291 Zentimetern aufwies. Maximal erlaubt sind 255 Zentimeter. Die Weiterfahrt mit diesen Containern wurde untersagt, der Fahrer musste sie nacheinander direkt zu einem Entsorger in unmittelbarer Nähe fahren. Auf ihn und auf den Halter kommt jetzt ein ordentliches Bußgeld zu.

2

Danach wurde ein ebenfalls mit Metallschrott beladener Lkw kontrolliert, dessen Fahrer zunächst nicht die hintere Heckklappe öffnen wollte. Nachdem die Beamten dies dann selbst taten, war ihnen klar, was der Fahrer verbergen wollte. Ganz hinten auf der Ladefläche waren fünf Nachtspeicheröfen abgestellt, die zu einem nicht zertifizierten Entsorger hätten gebracht werden sollen. Diese zum Teil schon ausgeschlachteten Nachtspeicheröfen beinhalten u.a. Asbest und weiteres extrem gesundheitsschädliches Material. Der Transport dieser gefährlichen Abfälle ist an strenge Bedingungen geknüpft, die von dem Fahrer nicht eingehalten wurden. Aus diesem Grund wurde gegen ihn ein Strafverfahren gemäß § 326 Abs. 1 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) eingeleitet. Zwecks Spurensicherung wurden unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen Teile des gesundheitsschädlichen Materials sichergestellt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde wurden die Öfen in einem zertifizierten Betrieb in der Nähe des Kontrollorts zwischengelagert, bis diese von einer Fachfirma ordnungsgemäß entsorgt werden können. Die Kosten dafür trägt der Fahrer bzw. Halter des Transports, dazu kommt noch vermutlich eine Geldstrafe wegen des Umweltdelikts.

Ein beanstandeter LKW (Foto: Polizeidirektion Neustadt - Zentrale Verkehrsdienste)
Ein beanstandeter LKW (Foto: Polizeidirektion Neustadt – Zentrale Verkehrsdienste)

Die zweite Kontrolle fand an den gegenüberliegenden Parkplätzen neben der B 272 in Höhe Hochstadt statt. Auch dort stellten die Polizisten bei Kontrollen etliche Verstöße fest. Unter anderem sammelte ein Schrottsammler ohne Genehmigung Elektroaltgeräte, weitere Fahrzeuge waren zu hoch, hatten Beleuchtungsmängel oder die Ladungssicherung war desolat. Highlight dieser Kontrollstelle war ein ausländischer Sattelzug, der mit 12 Tonnen Reifen beladen war. Die Reifen drückten die seitlichen Bordwände und die Plane des Aufliegers nach außen, sodass das Fahrzeug um etliche Zentimeter breiter war als die maximal erlaubten 255 cm für Lastkraftwagen. Da das Fahrzeug für diesen Transport nicht hätte eingesetzt werden dürfen, kommt auf den Fahrer und den Verlader jeweils ein hohes Bußgeld zu, gegen den Halter wird ein sogenanntes Verfallsverfahren eingeleitet, um den aus dieser Fahrt erzielten Gewinn in Höhe von 2.870 Euro abzuschöpfen. Der Zug musste vor Ort stehen bleiben und darf erst weiterfahren, wenn die Reifen auf ein geeignetes Fahrzeug umgeladen wurden.

Die eingesetzten Beamte des Zoll kontrollierten in eigener Zuständigkeit das Fahrpersonal. Hierbei ergaben sich insgesamt 4 konkretere Hinweise auf Scheinselbstständigkeit bzw. auf Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben.