Donnersbergkreis: “Neubürger” aus 14 Ländern

Kirchheimbolanden – 31 Personen aus 14 Herkunftsländern hat Landrat Werner bei einer Feierstunde im Kreishaus ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Den für die „Neubürger“ wichtigen Tag umrahmtem Galina und Valery Rüb stimmungsvoll und virtuos mit Klavier und Akkordeonklängen.

Der Landrat nutze den feierlichen Anlass bei der formalen Verleihung der Staatsbürgerschaft, um die Anwesenden zu ermuntern, das Miteinander mit Einheimischen zu pflegen. „Beide Seiten profitieren, wenn alle Grundprinzipien wie Toleranz und Rechtsstaatlichkeit verinnerlichen und leben,“ wurde betont. Durch Zuwanderung werde die Gesellschaft bunter und vielfältiger, das Ziel sei eine große starke Gemeinschaft. Gut deutsch zu sprechen sei nötig, um die Kinder in Schule und Berufswahl zu unterstützen. Werner stellte den Anwesenden die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Jaqueline Rauschkolb, vor, an die man sich bei Bedarf wenden könne.

Zur Gruppe, die aktuell die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, gehören 8 Personen mit Wurzeln in der Türkei, 7 aus Polen und je 2 aus Bulgarien, Spanien Marokko und dem Libanon. Hinzu kommen Einzelpersonen aus acht weiteren Ländern – von den Niederlanden bis Nigeria. Bevor sie ihre Urkunden in Empfang nahmen, gaben alle gemeinsam das feierliche Bekenntnis ab, die Gesetze ihrer Wahlheimat zu achten.

Stichwort: Einbürgerung

In Deutschland eingebürgert werden können Menschen, die hier seit mindestens acht Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und einige weitere Kriterien erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen kann eine Verkürzung auf sechs Jahre erfolgen.

Dazu zählen u.a. deutsche Schulabschlüsse mit Mindestnoten im Fach Deutsch oder eine in Deutschland erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Auch Sprachkenntnisse mit mindestens B 2-Niveau gelten als besondere Integrationsleistung.

Auf jeden Fall müssen sich die Bewerber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt in der Regel selbst bestreiten können und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ein Ausschlussgrund wäre es, wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wurde. EU-Bürger/innen und Bürger müssen für die Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Die Einbürgerung kostet pro Erwachsenem 255 €. Für Minderjährige ohne eigenes Einkommen, die mit den Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 € zu zahlen.

Weitere Auskunft zum Thema gibt im Kreishaus (Zimmer 06) Volker Schäfer, der unter Tel. 06352 / 710-191 erreichbar ist.