Süßes oder Saures an Halloween – ohne Angst und Schrecken…!,

Wiesbaden (ots) – Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, 31.10.2016,

Die Geistermasken liegen bereit, die Kürbisse sind schon ausgehöhlt – Halloween steht vor der Tür. Am Montag, den 31.10.2016, werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen.

Die Polizei appelliert an die Kinder die Scherze nicht zu übertreiben, denn „Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt!“. So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln oder auch das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum Repertoire der „Gespenster“. Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern oder Erziehungsberechtigten, ihre Kinder über Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären. Dann bleibt der Spaß auch ohne „juristisches Nachgruseln“.

Auch bei als Clown verkleideten Personen, die mit der Absicht auf die Straße gehen, Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, hört der Spaß auf! Denn aus einem bloßen Erschrecken kann schnell eine Straftat, wie zum Beispiel Nötigung, Bedrohung oder gar Körperverletzung werden. Die Polizei wird in diesem Bezug sehr aufmerksam sein und möglichen Meldungen konsequent nachgehen.