Herxheim: Anklage erhoben nach Brandstiftung an geplanter Asylbewerberunterkunft

Szene aus dem Video
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Herxheim / Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen zwei Männer im Alter von 23 und 33 Jahren aus dem Kreis Südliche Weinstraße Anklage zum Landgericht Landau wegen Brandstiftung an der geplanten Asylbewerberunterkunft in Herxheim erhoben.

Den beiden Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich in den frühen Morgenstunden des 04.12.2015 mit vier Kanistern, die sie vorher mit einem Diesel-Benzin-Gemisch befüllt hatten, auf das Dach des unbewohnten Gebäudes begeben zu haben. Dort hebelten sie mehrere Oberlichter auf und schütteten durch die so entstandenen Öffnungen das Benzingemisch in das Gebäude. Nachdem sich die brandbeschleunigende Flüssigkeit auf dem Boden ausgebreitet hatte, entzündeten sie diese, indem sie einen der mitgeführten Kanister in Brand setzten und diesen ebenfalls durch das Oberlicht in das Gebäude warfen. Das hierdurch verursachte Feuer fraß sich auf dem Boden der Halle entlang und zerstörte durch Stichflammen, die bis zur Decke reichten, Teile der Dachkonstruktion. Es entstand ein Gebäudeschaden von mindestens 250.000 EUR.

Die Angeschuldigten haben die Begehung der Tat im Zuge der Ermittlungen gestanden. Zu ihrem Motiv haben sie angegeben, sie seien verärgert gewesen über die Entscheidung, eine so große Zahl an Flüchtlingen in Herxheim unterzubringen, hätten sich Sorgen um die Sicherheit der Bevölkerung in Herxheim gemacht und hätten ein Zeichen gegen die geplante Verwendung des Gebäudes als Asylbewerberunterkunft setzen wollen. Sie bestritten, ausländerfeindlich eingestellt zu sein oder aus einer solchen Motivation heraus gehandelt zu haben.

Bisher haben die umfangreichen Ermittlungen keinen Bezug der beiden Angeschuldigten zu rechtsgerichteten Parteien, Vereinigungen oder Bevölkerungsgruppen ergeben.

Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Rechtliche Hinweise:

Der der Anklageschrift zugrundeliegende Straftatbestand der Brandstiftung nach § 306 StGB lautet wie folgt:

Wer fremde Gebäude in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.