Kreis Mainz-Bingen: Biosicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Geflügelpestvorsorge

Symbolbild (Foto: Pixabay)
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Ingelheim – Die Aviäre Influzenza oder Vogelgrippe ist in den vergangenen Tagen in mehreren Bundesländern bei Wild- und Hausgeflügel festgestellt worden. Als erste Vorsorgemaßnahme wurde die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz angeordnet. Begleitend dazu sind weitere, einfach umzusetzende, aber hochwirksame Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) notwendig, um den Eintrag von Geflügelpesterregern in die aufgestallten Herden und Bestände zu verhindern.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Geflügelhaltungen grundsätzlich anzeigenpflichtig sind. Bei Haltungen, die bisher nicht gemeldet sind, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Meldebogen dazu gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.mainz-bingen.de – Formulare – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen empfiehlt allen Geflügelhaltern, im eigenen Interesse und zum Schutz ihrer Tiere, die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu beachten:

  • Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommt müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden
  • Auf Grünfutter von Äckern, Wiesen und Gärten sollte unbedingt verzichtet werden
    Personenverkehr, insbesondere Besucherverkehr, im eigenen Geflügelbestand auf das unvermeidbare Minimum beschränken
  • Nach der Ausstallung des Bestandes den Stall, die Einrichtung und die Gegenstände reinigen und mit handelsüblichem Desinfektionsmittel desinfizieren
  • Schadnager im Bestand bekämpfen
  • Gerätschaften, die gemeinsam mit anderen Geflügelhaltern verwendet werden (etwa vereinseigene Geräte), vor der Abgabe und vor der Rücknahme reinigen und desinfizieren
    Hände und Schuhwerk vor und nach dem Betreten der Stallungen und Volieren gründlich reinigen und mit handelsüblichem Desinfektionsmittel desinfizieren
  • Geflügelkadaver sicher und vor Wildtieren geschützt lagern

Ganz wichtig: Auffälligkeiten und vermehrte Todesfälle im Bestand müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Wichtige Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.de) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (www.mueef.rlp.de). Bei Fragen können sich Geflügelhalter unter der Rufnummer 06131 / 69333-0 an das Veterinäramt wenden.