Symbolbild Huhn © on Pixabay

Kreis und Stadt Mainz-Bingen – An die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest erinnert das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Nach wie vor gilt im gesamten Landkreis und im Stadtgebiet Mainz, dass Geflügel aufgestallt und zusätzliche Schutz- und Vorsichtsmaßnamen getroffen werden müssen.

Bisher wurden deutschlandweit fast 600 Fälle von Geflügelpest registriert, lediglich im Saarland ist bisher kein einziger Fall bestätigt. Nach wie vor gibt das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut keine Entwarnung und schätzt das Risiko eines Eintrages von Wildgeflügelpest in die Haustierbestände durch direkte und indirekte Kontakte als hoch ein.

„Leider wird immer wieder gegen die Stallpflicht und angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen verstoßen. Offensichtlich schreckt ein Bußgeldverfahren mit dreistelligen Bußgeldern nicht jeden ab“,

erklärt Dr. Markus Wacker, Leiter der Veterinärabteilung des Kreises Mainz-Bingen. Daher werde die Kreisverwaltung die Kontrollen nochmals verstärken und auch die Bußgelder deutlich erhöhen.

„Wir müssen die Geflügelhalter schützen, die sich an die angeordneten Maßnahmen halten, auch weil sie darauf vertrauen, dass die Kreisverwaltung Verstöße mit empfindlichen Strafen ahndet“.

Es dürfte keinen Halter geben, der jetzt noch glaubwürdig behaupten kann, nichts von Stallpflicht gewusst zu haben, resümiert Wacker.

Ständig aktualisierte Lagedarstellungen und Risikoeinschätzungen finden Interessierte auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/home. Bei Fragen steht das Veterinäramt unter Telefon 06131/6 9333-0 oder E-Mail abt41@mainz-bingen.de zur Verfügung.