Unfallbeteiligtes Fahrzeug
Unfallbeteiligtes Fahrzeug

Mainz-Gonsenheim (ots) – Am Donnerstag, den 05.01.2017 gegen 16:25 Uhr, ereignete sich auf der BAB 643 in Fahrtrichtung Wiesbaden, zwischen der Ab- und Auffahrt Mainz-Gonsenheim ein Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Hierbei kam ein PKW aus bisher unbekannten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte mit der Seitenschutzplanke und einer Notrufsäule und überschlug sich anschließend. Das Fahrzeug kam auf dem Dach auf der rechten Fahrspur zum Liegen. Ein 41-jähriger Fahrer und seine Beifahrerin mussten durch die Feuerwehr- und Rettungskräfte aus dem Fahrzeug befreit werden. Die Art und Schwere der Verletzung der beiden Personen sind bislang noch nicht bekannt. Die Fahrbahn in Richtung Wiesbaden war ca. 30 Minuten lang vollgesperrt. Augenzeugen werden gebeten, sich bei der Autobahnpolizei Heidesheim zu melden.

Information der Feuerwehr:

Glück im Unglück hatten die Insassen eines PKW bei einem Verkehrsunfall auf der A643 in Fahrtrichtung Wiesbaden. Vermutlich kamen diese zunächst auf Höhe der Abfahrt Gonsenheim mit ihrem Fahrzeug von der Fahrbahn ab, streiften die Leitplanke und überschlugen sich danach. Wieder auf den Rädern gelandet kam der PKW auf der rechten der beiden Fahrbahnen zum Stehen.

Ersthelfer betreuten die beiden Insassen, bis die Polizei, der Rettungsdienst und die Kräfte der Feuerwehr von beiden Feuerwachen und von der Freiwilligen Feuerwehr Mainz-Finthen an der Einsatzstelle eingetroffen waren. Seitens der Feuerwehr wurde alles für eine technische Rettung der Patienten vorbereitet und der Brandschutz sichergestellt. Trotz des erheblich beschädigten Fahrzeugs waren beide Personen nicht eingeklemmt und konnten in Absprache mit den anwesenden Notärzten ihren PKW aus eigener Kraft verlassen. Nach einer ersten Untersuchung und Behandlung vor Ort wurden beide Patienten in den Schockraum eines Mainzer Klinikums transportiert. Die Kräfte der Feuerwehr sicherten für die Zeit der Rettungsarbeiten die Einsatzstelle ab und räumten die Fahrspuren soweit von Fahrzeugteilen und Verschmutzungen, dass diese wieder befahren werden konnten.

Die Anfahrt der Rettungskräfte war trotz der neuen Regelungen zur Rettungsgasse, die seit dem 01.01.2017 in Kraft getreten sind, wieder einmal durch einzelne Fahrzeugführer erschwert, da diese nicht wie vorgeschrieben Platz geschaffen haben.