Alle Wahlbenachrichtigungen wurden verteilt

Landtagswahl

Mannheim – Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte schnell das Wahlbüro anrufen (Sammelanschluss 0621/293-9566) und seinen Eintrag im Wählerver-zeichnis prüfen lassen.

Wer eingetragen ist, kann am 13. März 2016 auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil er sonst nicht wählen dürfte. Das Wahlbüro im Rathaus, E 5 hilft gerne weiter:
(Öffnungszeiten: MO – FR 8.00 bis 16.00 Uhr, DO bis 20.00 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18.00 Uhr, DO bis 20.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung, Telefonsammelanschluss 293-9566, Fax 293-9590).

Briefwahl rechtzeitig beantragen

Ein Briefwahlantrag darf nicht telefonisch gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Der vorbereitete Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, kann aber einfach per Post oder per Fax (293-9590) ans Wahlbüro geschickt werden. Wer den Antrag jetzt gleich stellt, erhält seine Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahl-briefe bleibt. Am schnellsten geht es online: www.mannheim.de/wahlen.

Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und seinen Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort direkt wählen. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Auch diese Abholvollmacht ist in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.

Infos zur Wahl auch im Internet

Grundlegende und aktuelle Informationen zu den Wahlen finden Sie auch im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.