Dannstadt-Schauernheim, BAB 61: Sattelzug mit Traktoren aus Verkehr gezogen

Danstadt-Schauernheim – Am Donnerstag (19.01.2017) um 11:30 Uhr wurde eine Streife des Schwerverkehrskontrolltrupps auf der BAB 61 auf einen rumänischen Sattelzug aufmerksam, der offensichtlich zu breit und in leichter Schieflage nach rechts vor ihnen herfuhr.

Nachdem die Beamten den überbreiten und schiefen Zug auf die Raststätte Dannstadt West ausgeleitet hatten, staunten sie nicht schlecht, als sie die Plane der Ladefläche öffnen ließen und sahen weshalb sich die Überbreite ergab.

Gemäß den rechtlichen Vorschriften der StVZO dürfen Fahrzeuge maximal 255 cm breit sein, bei dem Auflieger wurde allerdings eine Breite von 279 cm gemessen. Dies resultierte daraus, dass auf der Ladefläche zwei Traktoren sowie zwei Düngerstreuer standen, die nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Die luftleeren Reifen der Traktoren drückten die Plane und die Spriegel des Aufliegers nach außen, wodurch die Überbreite von 24 cm entstand.

Die Düngerstreuer waren auf Brennholzscheiten derart dilettantisch gesichert, dass sich der ganze Aufbau des Aufliegers nach rechts geneigt hatte.

Zudem stellten die kontrollierenden Beamten noch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten bei der Auswertung der Fahrerkarte bzw. des digitalen Kontrollgerätes fest.

Mit einer Breite von 279 cm eindeutig zu breit (Foto: Polizei RLP)
Mit einer Breite von 279 cm eindeutig zu breit (Foto: Polizei RLP)

Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro einbehalten. Auf den Verlader der landwirtschaftlichen Geräte kommt ebenfalls ein hohes Bußgeld zu.

Gegen den Halter des Sattelzuges wird ein sogenanntes Verfallsverfahren eingeleitet, um den Gewinn in Höhe von mindestens 3000 Euro aus diesem nicht zulässigen Transport abzuschöpfen.

Der Fahrer sah es gelassen, als die Beamten den Auflieger absatteln ließen und diesen mit einem Schloss gegen Wegfahren sperrten, denn er kam wenige Stunden vor dieser Kontrolle mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bereits in Konflikt, da er die Autobahn benutzte und dafür keine Maut bezahlt hatte. Das BAG kassierte dafür bereits 148 Euro.