Info-Hotline zur Steuererklärung für das Jahr 2015

Was muss beachtet werden?

Symbolbild Steuererklärung (Quelle: Pixabay)
Symbolbild Steuererklärung (Quelle: Pixabay)

Koblenz – Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert am Donnerstag, 3. März 2016, über die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer im Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf die aktuelle Steuererklärung.

In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr beantworten fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0261-20 179 279 Fragen rund um die Einkommensteuererklärung 2015. Ab 13:00 Uhr steht zudem Steuerberater Torsten Giehl aus Rennerod, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, für Fragen zu steuerlichen Einzelfällen zur Verfügung.

Mit Hilfe der kostenlosen Software „ElsterFormular“ (unter www.elster.de erhältlich oder online verfügbar) oder gängigen Programme aus dem Handel, kann die Steuererklärung elektronisch erstellt und ans Finanzamt verschickt werden.
Steuererklärungen des Jahres 2015 können aufgrund gesetzlicher Fristen für Banken und Versicherungen in der Regel erst ab Ende Februar eines Jahres von den Finanzämtern bearbeitet werden. Erste Steuerbescheide werden somit frühestens ab Mitte März verschickt.

Abgabefristen für die Steuererklärung

Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung 2015 bis zum 31. Mai 2016 abzugeben. Eine Besonderheit gilt für Land- und Forstwirte, die den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Hier endet die Frist in der Regel nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres folgt.

Für Steuerbürger, die steuerlich beraten sind, endet die Frist am 31. Dezember 2016 bzw. für steuerlich beratene Land- und Forstwirte am 31.05.2017. Hierauf weist neben den Finanzämtern auch die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin.

Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben noch bis zum 31. Dezember 2019 Zeit.