Rheinland-Pfalz: Steuererklärung 2016 – Steuerbescheide ab März möglich

Gesetzliche Fristen für Arbeitgeber und Finanzdienstleister enden erst Ende Februar

Koblenz – Die Finanzämter können in der Regel frühestens im März 2017 die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr versenden. Grund sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.
Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls erst Ende Februar eines Jahres zur Verfügung.

Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen die Einkommensteuererklärungen erst ab März eines Jahres endgültig bearbeiten, so dass die ersten fertigen Steuerbescheide frühestens ab Mitte März im heimischen Briefkasten landen.
Die Finanzämter bitten darum, von persönlichen und telefonischen Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen, um die Steuererklärungen zügig bearbeiten zu können.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile

Die aktuelle Software für die elektronische Abgabe der Steuererklärung mit dem kostenlosen Programm ELSTER ist unter www.elster.de oder in allen Finanzämtern erhältlich.
Vorteil der elektronischen Steuererklärung: Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt und können somit schneller als Papiererklärungen bearbeitet werden. Jedoch aufgrund der gesetzlichen Fristen ebenfalls nicht vor März eines Jahres.