Stadt Bruchsal weist auf Leinenpflicht hin

Hunde an die Leine

Bruchsal – Leider häufen sich in letzter Zeit Vorfälle, bei denen Rehe aber auch andere Wildtiere von Hunden beim „Gassi“ gehen mit Frauchen oder Herrchen ihr Leben lassen mussten.

Immer wieder stellen Jäger, aber auch Spaziergänger fest, dass Hunde Wild hetzen, zu Fall bringen und schwer verletzen oder sogar töten. Oftmals lässt das niedergetrampelte Gras auf einen längeren Kampf schließen. Gemeindeverwaltungen, Jagdbehörden und Jäger appellieren angesichts der schrecklichen Funde immer wieder an alle Hundebesitzer, mit ihren Vierbeinern nicht abseits der öffentlichen Wege zu gehen. Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, der sollte sich vorher eine sehr ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht. Die Ausgangslage ist eindeutig: Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn eben keinesfalls von der Leine lassen.

Generell wird empfohlen, Hunde im Außenbereich anzuleinen. 

Gemäß § 67 Abs. 2 Nr. 10 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg kann dieser Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Danach handelt ordnungswidrig, wer außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.