Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaudarlehen werden novelliert

Änderungen

Frankfurt am Main – Bürgermeister Olaf Cunitz hat die Magistratsvorlagen zur Änderung der Richtlinien für die Wohnungsbauförderung unterzeichnet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben.

Geändert werden die Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau, für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau und zur Wohnraumförderung für Studierende.

„Damit passen wir die Programme an veränderte Rahmenbedingungen an, um die Wohnraumbereitstellung in diesen Segmenten weiter zu erhöhen“, fasst Bürgermeister Cunitz zusammen.

Geändert werden sollen unter anderem die Richtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau im 1. Förderweg.

„Wir wollen damit auch das Investoreninteresse erhöhen“, sagt Cunitz. „Durch die jetzt vorgesehenen Änderungen werden die Förderkonditionen durch eine neue Zuschusskomponente verbessert, der energetische Förderstandard wird für variable Wege und technologische Neuerungen geöffnet und die Zielgruppe wird durch Einführung einer zweiten Förderstufe erweitert.“

Mit den jetzt vorgelegten Änderungen soll eine Zuschusskomponente zusätzlich zur Darlehensförderung eingeführt werden. Hiermit sollen potentielle Investoren trotz hoher Bau- und Bodenkosten und anhaltend niedriger Zinsen für die Wohnungsbauförderung gewonnen werden. Der energetische Förderstandard wird variabler, indem auf die fortgeschrittene Entwicklung eingegangen wird. Durch eine Flexibilisierung und Öffnung der energetischen Voraussetzungen können künftig neben dem Passivhausstandard weitere gleichwertige technologische Entwicklungen zur CO2-Einsparung gefördert werden, also Modelle wie das Effizienzhaus Plus oder Vorhaben im Rahmen weiterer Forschungsprojekte von Bund, Ländern und EU zum energieeffizienten Bauen sowie das Frankfurt-Aktivhaus.

„Der bewährte Passivhaustandard wird damit nicht in Frage gestellt, sondern wir öffnen die Richtlinien ‚nach oben‘ für technische Innovationen und neue Ideen, um unsere ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt Cunitz.

Außerdem wird die Zielgruppe durch Einführung einer zweiten Förderstufe erweitert und an die entsprechende Landesrichtlinie angepasst. Wohnberechtigt sind künftig auch Haushalte, deren Einkommen bis zu 20 Prozent über der klassischen sozialen Mietwohnungsbauförderung liegt. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen; entsprechend wird es je nach Einkommen zwei Fördermieten geben: 5 Euro und 6,50 Euro je Quadratmeter und Monat, beziehungsweise im erhöhten energetischen Standard jeweils 0,50 Euro mehr.

Bei den Richtlinien zum Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau werden künftig ebenfalls die energetischen Förderstandards differenziert, die Zielgruppe erweitert, die Eckwerte hinsichtlich Wohnungsgröße, Fördermiete und Einkommensgrenze angepasst, die Förderbedingungen verbessert und eine mögliche Fehlförderung vermieden. Da die Nachfrage im mittleren Einkommenssegment in allen Haushaltsgruppen sehr hoch ist, können aus sozialpolitischen Gründen künftig auch Ein- und Zwei-Personen-Haushalte ohne Kinder bei der Vergabe der Wohnungen berücksichtigt werden. Außerdem werden die Einkommensgrenzen dynamisch angepasst, die maximal förderfähigen Wohnungsgrößen gesenkt und eine neue Einkommensstufe mit einer um 25 Prozent reduzierten Marktmiete eingeführt. Weiter soll die Förderung von rollstuhlgerechten Wohnungen verbessert werden und es soll regelmäßige Einkommensüberprüfungen geben, um Fehlförderungen zu vermeiden.

Das Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende wird ebenfalls im Hinblick auf den energetischen Förderstandard verbessert. Zudem wird ein moderater Spielraum für Mietanpassungen eingeführt. Damit kann die Miete an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.

„Insgesamt gesehen bringen wir durch diese Novellierungen unsere Förderprogramme auf einen zeitgemäßen Stand“, sagt Bürgermeister Cunitz.

Vor Inkrafttreten ist eine Zustimmung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung erforderlich.