KOD auf 16 Beschäftigte aufgestockt

Erhöhte Präsenz

Bewährtes Team des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Heidelberg: Ingrid Friedrich und Dirk Geist in der Unteren Straße

Heidelberg – Sie sind die Konfliktlöser vom Dienst: Die Teams des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Heidelberg tragen zu mehr Sicherheit und Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger bei.

Nun ist der KOD auf 16 Beschäftigte aufgestockt worden – sieben davon sind derzeit in der Einarbeitungsphase. Bei einem Pressetermin im Rathaus am Montag, 15. Februar 2016, stellten Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner, Bürgermeister Wolfgang Erichson und Bürgeramtsleiter Bernd Köster die Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes vor. Der langjährige KOD-Mitarbeiter Dirk Geist berichtete von seinem Berufsalltag. 

Der KOD war im August 2008 mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestartet. Die Teams kümmern sich um alle Arten von Ordnungsstörungen – von „Wildpinklern“ über Ruhestörungen bis hin zur illegalen Abfallentsorgung. Der Leitgedanke bei allen Einsätzen ist die Deeskalation: Präsenz zeigen, präventiv kontrollieren, in kritischen Situationen besonnen reagieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen also nicht nur über hohe persönliche und soziale Kompetenz sowie Geschick in der Gesprächsführung verfügen, sondern auch belastbar und flexibel sein. 

Die neuen Beschäftigten sind verständlicher Weise nicht sofort einsetzbar, sondern müssen erst ausgebildet werden. Deshalb war der KOD für die Bürgerschaft nicht zeitnah verstärkt im öffentlichen Raum sichtbar, sondern wird erst im Laufe des Jahres volle Präsenz zeigen können.

OB Dr. Würzner: „Wirksamer Beitrag zum Erhalt einer attraktiven und lebenswerten Stadt“

Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner unterstrich:

„Der Kommunale Ordnungsdienst ist ein bedeutender Baustein unserer Kommunalen Kriminalprävention und leistet einen wirksamen Beitrag zum Erhalt einer attraktiven und lebenswerten Stadt. Bei ihren besonnenen Einsätzen zum Wohle der Stadt arbeiten die KOD-Teams mit der Polizei eng und sehr gut zusammen. Nach unserer Erfahrung sorgt der KOD allein schon durch seine Präsenz dafür, dass sich Heidelberger Bürgerinnen und Bürger sicherer fühlen.“

Mehr Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum

Die öffentlichen Räume sind Örtlichkeiten der Begegnung und der Kommunikation. Dies ist Ausdruck der Offenheit der städtischen Gemeinschaft und des subjektiven Wohlbefindens des Einzelnen. Gerade in den vergangenen Jahren wird der öffentliche Raum intensiver und länger genutzt, auch während der Nachtstunden. Dadurch entstehen Nutzungskonflikte: Das Ausgeh- und Freizeitverhalten, aber auch die gesteigerte Anspruchshaltung der Bevölkerung erzeugt eine erhebliche Mehrbelastung für den Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

Die Einrichtung des KOD im Jahr 2008 war notwendig geworden, da der Bedarf an Kontrollen neben der reinen Verkehrsüberwachung in den vergangenen Jahren – insbesondere auf der Neckarwiese und in der Altstadt – ständig gestiegen ist. Die Stadt Heidelberg hat damit dem Wunsch der Bürgerschaft nach mehr städtischem Engagement Rechnung getragen. 

Infobox

Arbeitszeiten: Die Teams arbeiten im Schichtdienst – Tag- und Nachtdienst. Je nach Wochentag gibt es unterschiedliche Arbeitszeiten – frühestens ab 7 Uhr und an Wochenenden bis spätestens 5.30 Uhr. In der 16-Personen-Konstellation ist der KOD in vier Dreier-Teams und zwei Zweier-Teams unterwegs – jeweils drei Teams tagsüber und drei Teams nachts.

Ausstattung: Der KOD ist unbewaffnet; zur Ausrüstung gehören lediglich ein Hundeabwehrspray und Handschellen. Droht eine Situation zu eskalieren, greift der kommunale Ordnungsdienst nicht selbst ein, sondern verständigt die Polizei. Die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind an den blauen Uniformen mit dem Stadtwappen und der Aufschrift „Polizeibehörde“ auf dem Rücken sowie an ihren blauen Mützen leicht zu erkennen. 

Der KOD darf: Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten, Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen. Der KOD darf unmittelbaren Zwang ausüben, wenn es die Situation erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Weise erfüllt werden kann.