Kein Verkauf von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche

Rosemarie Heilig begrüßt Verbot

Frankfurt am Main – Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas dürfen laut Beschluss des Bundestags vom 28. Januar 2016 nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Damit wurden die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu Tabakwaren auch auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt.

Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig nennt das Verkaufsverbot überfällig, eine gravierende Lücke im Jugendschutzgesetz sei damit geschlossen worden: „Die bisher ungeregelte Situation hat den Anschein bestärkt, die teils bunt verpackten Erzeugnisse mit süßen Aromen seien harmlos und könnten ohne gesundheitliche Risiken konsumiert werden.“

Heilig sieht mit dem Verbot die Präventionsbemühungen der Gesundheitspolitik gestärkt, die bei Tabak schon spürbare Erfolge erzielt haben: Laut der Frankfurter Schülerbefragung der Mosyd-Studie rauchen aktuell nur noch 16 Prozent der Frankfurter Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren täglich Zigaretten. 2003 waren es noch 40 Prozent. „Dieser Rückgang des Tabakkonsums unter jungen Menschen ist für mich einer der größten Erfolge der deutschen Gesundheitspolitik in den vergangenen zehn Jahren.“ Maßgeblich dazu beigetragen haben aus Sicht der Dezernentin die Rauchverbote im öffentlichen Raum, in Gaststätten und in Schulen, aber auch die gesellschaftliche Diskussion sowie die präventive Arbeit in Schulen.

Mit kreativen Marketingstrategien und immer neuen, vermeintlich gesundheitlich unbedenklichen Produkten konterkariere die Industrie jedoch alle präventiven Bemühungen, so Heilig weiter. Vor allem bei E-Shishas, die sich mit bunten Farben, kindgerechter Aufmachung und süßen Aromen an eine jüngere Zielgruppe wende, bestehe die Gefahr, dass sich Jugendliche an „Rauchrituale“ gewöhnen und irgendwann auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umsteigen.

Dieser sogenannte „Gateway-Effekt“ war auch für den Bundesgesetzgeber ein Argument für das Verbot, das vor allem aber mit gesundheitlichen Risiken begründet wurde, die sowohl beim Konsum von nikotinhaltigen wie auch nikotinfreien Liquids für E-Zigaretten bestehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte nach Untersuchungen auf Gefahren durch verschiedene Inhaltsstoffe und Aromazusätze, durch feine und ultrafeine Partikel sowie durch die Einübung von Rauchritualen hingewiesen.

„Die meisten Frankfurter Händler werden ihrer Verantwortung für den Jugendschutz bei Tabak gerecht“, so Heilig. „Die gleiche Sorgfalt sollten wir aber auch bezüglich elektronischer Zigaretten und elektronischer Shishas walten lassen!“