Hecken und Sträucher am Gehweg zurückschneiden

Rückschnitt

Kaiserslautern – Wenn die Hecken und Sträucher an Gehwege, Radwege oder Straßen angrenzen und in den Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche hineinragen, sollten Sie möglichst einen großzügigen Rückschnitt tätigen, da die Pflanzen innerhalb weniger Wochen wieder schnell nachwachsen.

Das Ordnungsamt muss dadurch immer wieder Grundstückseigentümer zum Grünrückschnitt auffordern, da Hecken und Sträucher in den Gehweg ragen. Ein Rückschnitt ist umso schmerzlicher, wenn die Hecke bereits stark ausgetrieben ist und die Schönheit der Hecke einseitig darunter leidet. Deshalb sollten Sie möglichst in der Phase der Vegetationsruhe bis Ende Februar den Rückschnitt vornehmen.

Wegen des Schutzes brütender Vögel darf in der Zeit von März bis Ende September kein radikaler Rückschnitt oder gar eine Rodung der Hecke erfolgen, es sei denn, dies ist zur Beseitigung einer Gefahr erforderlich. Erlaubt sind hingegen Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der frische Zuwachs schonend entfernt wird.

Bitte achten Sie darauf, dass Äste von Bäumen über Geh- und Radwegen mindestens 2,5 Meter vom Erdboden entfernt gehalten werden. Die Fahrbahn ist bis zu einer Höhe von 4,50 Metern von jeglichem Überhang frei zu halten.