Nach tödlichem Unfall auf der Höhenstraße

Eindeutige Lage

Frankfurt am Main – Die Berichterstattung einer großen Frankfurter Zeitung vom 11. Februar 2016 erweckt den Eindruck, das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main habe im Zuge der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung für die in Rede stehende Baustelle das Befahren der Berger Straße entgegen der Einbahnrichtung durch Baufahrzeuge ausnahmsweise erlaubt.

Hierzu stellt Verkehrsdezernent Stefan Majer klar: „Zunächst einmal möchte ich den Angehörigen des Unfallopfers mein tief empfundenes Beileid angesichts dieses entsetzlichen Unfalls aussprechen. Unmittelbar nach dem schrecklichen Geschehen bin ich, wie bei solch schweren Unfällen üblich, durch das Straßenverkehrsamt vollumfänglich informiert worden. Bestandteil dieser Information war selbstverständlich auch die für diese Baustelle geltende Verkehrsrechtliche Anordnung vom 15. Dezember 2015.

Mit dieser Anordnung wird keinerlei Ausnahme zum Befahren der Berger Straße entgegen der Einbahnrichtung durch Baufahrzeuge erteilt. Auch der vom Antragsteller eingereichte Verkehrsführungsplan sieht dies keinesfalls vor, sondern einzig durch Verkehrssicherungsposten abzusicherndes Rangieren von Fahrzeugen durch das Tor der Baustelle, wofür eigens eine Haltverbotszone vor dem Haus Berger Straße 113 beantragt wurde.

Angesichts des Eindrucks, den die Berichterstattung erweckt, muss ich mich schützend vor meine Mitarbeiter stellen. Nach den mir vorliegenden Informationen – die Unfalluntersuchung seitens des zuständigen Polizeipräsidiums liegt noch nicht vor – ist die straßenverkehrsbehördliche Rechts- und Anordnungslage eindeutig. Die vor Ort für eine Baumaßnahme Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass die notwendigen Kenntnisse in der Umsetzung einer verkehrsrechtlichen Anordnung und der ihr zugrundeliegenden Rechtsvorschriften bei allen Beteiligten vorliegen.

Die Baustelle wurde vor dem schrecklichen Unfall zuletzt am 5. Januar routinemäßig durch das Straßenverkehrsamt kontrolliert. Nach dem Unfall fand am 10. Februar eine weitere Kontrolle durch das Straßenverkehrsamt und die Polizei statt, bei der Polier, Bauleiterin und Bauherr eindringlich belehrt wurden. Es wurde klar und nachdrücklich untersagt zuzulassen oder gar anzuordnen, dass Baufahrzeuge diesen Bereich gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung befahren. Straßenverkehrsamt und Polizei werden diese Baustelle auch weiterhin engmaschig überwachen.“