Hessen: Finanzminister Schäfer fordert Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung von Steuerkriminalität

Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (Foto: HMdF)
Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (Foto: HMdF)

Wiesbaden – „Besonders schwere Steuerhinterziehung sollten wir auch mit besonderen Mitteln bekämpfen. Wer den Staat abzockt, den muss der Staat überwachen dürfen. Im Bundesrat beantragt Hessen daher, Telekommunikationsüberwachung in allen Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung einsetzen zu können, um Steuerkriminelle zu stellen. Die Strafprozessordnung muss im Sinne aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler daher erweitert werden“, sagte heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.

Auf Initiative Hessens hatte sich bereits der Finanzausschuss des Bundesrats mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, den Behörden mehr Ermittlungsmöglichkeiten zu geben. Morgen stimmt der Bundesrat im Rahmen seiner Befassung mit dem Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes der Bundesregierung über diese Initiative ab. „Mit dem Panama Papers-Gesetz werden wichtige Anliegen der Länder im Kampf gegen Steuerkriminalität aufgegriffen und schnell Konsequenzen aus den Enthüllungen der Panama Papers gezogen. Der Staat schafft Regelungen, damit Briefkastenfirmen nicht länger unter dem Schutzmantel der Anonymität für illegale Zwecke genutzt werden können“, so Finanzminister Schäfer. „Die gezielte Einschaltung von Briefkastenfirmen, um das Gemeinwesen um die ihm zustehenden Steuereinnahmen zu bringen, zeugt von besonders hohen kriminellen Absichten. Solche Vergehen als Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung einzuordnen, wie dies die Bundesregierung zu Recht vorsieht, ist konsequent und richtig. Wir müssen dann aber auch wirkungsvolle Werkzeuge an die Hand bekommen, um diesen Kriminellen auf die Spur zu kommen. Wir möchten das Panama Papers-Gesetz daher an dieser Stelle nutzen, um die Strafprozessordnung zu erweitern.“

Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung oder bei besonders schwerem Betrug zulässig. Künftig sollte dies, so der hessische Antrag, auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein.

„Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Immerhin geht es hierbei um Milliarden-Beträge, die den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vorenthalten werden. Ich hoffe daher, dass die Mehrheit der Länder unserer Initiative, wie bereits im Finanzausschuss des Bundesrats, folgt“, so Schäfer abschließend.