Lorsch: Wegen Vogelzug Weschnitzinsel für fünf Wochen gesperrt

Blässgänse auf der Weschnitzinsel (Christian Zurek/HGON)
Blässgänse auf der Weschnitzinsel (Christian Zurek/HGON)

Darmstadt / Lorsch – In diesem Jahr müssen Teile des Naturschutzgebietes „Weschnitzinsel von Lorsch“ ein letztes Mal während des Vogelzuges gesperrt werden. In einem knapp fünfwöchigen Zeitraum sollen die Tiere auf ihrem Weg in den Norden dort ungestört rasten können. Vom 15. Februar bis 20. März wird der östliche Teil der Weschnitzinsel Radfahrern, Fußgängern und Hunden deshalb nicht zugänglich sein.  Mit einer Fläche von über 200 Hektar stellt dieser Bereich das größte zusammenhängende Grünland-Areal zwischen den Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar dar.

„Die weiträumige Offenheit des Gebietes und temporär vorhandene Wasserflächen machen es für Zugvögel und Wiesenbrüter attraktiv“, so Armin Silber vom Dezernat für Schutzgebiete und biologische Vielfalt beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt. Vor allem für Kraniche und Kiebitze habe sich dieses Gebiet in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Trittstein entwickelt. Aber auch Blässgänse, Goldregenpfeifer und Große Brachvögel nutzen die Weschnitzinsel als „Raststation“ auf ihrem Zug in die Brutgebiete im Norden.
Die Sperrung während der Hauptzeit des Vogelzugs wird bereits seit 2013 vom RP Darmstadt als Oberer Naturschutzbehörde erfolgreich praktiziert. Auch in diesem Jahr beschränkt sie sich auf den östlichen Teil des Naturschutzgebietes – der Beobachtungsturm an der Herrenbrücke bleibt weiter zugänglich. Die diesjährige Sperrung wird voraussichtlich die letzte in dieser Form sein. Bereits im Mai soll mit Renaturierungsmaßnahmen zwischen Alter und Neuer Weschnitz begonnen werden.

Bei der  Renaturierung  werden die beiden Weschnitz-Arme im Polder Lorsch zusammengeführt, so dass eine Querung der sensiblen Bereiche nicht mehr möglich ist. Damit soll das Schutzgebiet auf natürliche Weise beruhigt und dessen Attraktivität vor allem für die Vogelwelt gesteigert werden. Die Maßnahmen erfolgen im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie der Vogelschutz- und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Deren gemeinsames Ziel ist, die Vielfalt der wassergebundenen Arten und Lebensräume zu erhalten und zu verbessern.