Versand der Wahlbenachrichtigungen

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Landau – Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau in der Pfalz werden in der Zeit vom 9. Februar 2016 bis 13. Februar 2016 an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen sind die Benachrichtigungen wieder in Briefform.

Wer nach dem 13. Februar 2016 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1107 oder -1300 umgehend bis spätestens 26. Februar 2016 an das Wahlamt zu wenden.

Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 15. Februar 2016 an das Briefwahlbüro im Rathaus wenden.

Das Briefwahlbüro ist in den Räumen des Bürgerbüros eingerichtet und zu dessen allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar.

Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an den Samstagen 20. Februar, 27. Februar und 5. März 2016, jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Am Freitag, den 11. März 2016, wird das Briefwahlbüro auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen, die die Stadtverwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird nicht zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 13. März 2016, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. In dem Antrag, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass fast alle Wahllokale in Landau barrierefrei zugänglich sind. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Betroffene können entweder Briefwahl nutzen oder einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis seine Stimme abzugeben.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat zur Landtagswahl auch eine Broschüre in leichter Sprache herausgegeben. Die Broschüre kann über das Wahlamt angefordert werden.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1107 oder -1300 zur Verfügung.