Briefwahlbüro der Stadt Mainz ab 9. Februar, geöffnet

Landtagswahl 2016

Mainz – Am Dienstag, 9. Februar 2016, öffnet das städtische Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer (Erdgeschoss), für potentielle Briefwähler zur Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016.

Sollte ein/e Wahlberechtigte/r am 13. März 2016 seine Stimme nicht in seinem Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürgerinnen und Bürger unter der Anschrift

Stadtverwaltung Mainz
Briefwahlbüro
Postfach 3820
55028 Mainz

die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen zu beantragen. 

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131/12-1500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.

Bei persönlicher Vorsprache muss ein amtlicher  Ausweis vorgelegt werden. Soll zudem ein Beauftragter die Briefwahl-unterlagen zur Landtagswahl abholen, so muss der/die Wahlbe-rechtigte eine schriftliche Vollmacht für den Abholenden ausstellen.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch                  08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag             08.00 – 16.00 Uhr
Freitag                                 08.00 – 13.00 Uhr

Achtung: Am Freitag, 11. März 2016, ist das Briefwahlbüro überdies gesondert von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen müssen an diesem Freitag, 11. März 2016, bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro bean-tragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 13. März 2016, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.  

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 13. März 2016, bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro vorliegen müssen. Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden gebeten, die Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestammten Wahllokal abzugeben, sondern zentral im Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer.  

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 21. Februar 2016, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131/12-1500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in Ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.