Erste Gastfamilien für junge Flüchtlinge im Kreis GER geschult

Gastfamilien gesucht

Kreis Germersheim – Die ersten Gastfamilien im Landkreis Germersheim sind bereit, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Zehn Familien haben Schulungen des Jugendamtes besucht und sich von den Mitarbeitern informieren und qualifizieren lassen.

„Alle Bewerber haben sich von sich aus bei uns im Jugendamt gemeldet und signalisiert, dass sie bereit wären, junge Flüchtlinge in ihre Familien aufzunehmen. Für dieses Engagement danke ich ihnen“,

so der Erste Kreisbeigeordnete Dietmar Seefeldt. Er rechnet damit, dass in den nächsten Wochen die ersten jungen Flüchtlinge zu ihren Gastfamilien ziehen.

Potenzielle Gastfamilie setzen sich im Vorfeld unter Anleitung der Jugendamtsmitarbeiter mit den Voraussetzungen und möglichen Themen auseinander, die auf sie zukommen können.

„Dann entscheiden die Familien endgültig, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen“, so die Jugendamtsleiterin Sabine Heyn.

Zehn Familien sind jetzt qualifiziert und bereit, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Diese Familien werden während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses, wie andere Pflegefamilien auch, durch eine pädagogische Fachkraft eines freien Trägers begleitet.

„Natürlich erhalten Gastfamilien eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der geltenden Sätze analog der Vollzeitpflege“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Voraussetzungen, um Gastfamilie zu werden, ist, dass sie ein freies Zimmer hat, sich gerne Zeit für junge Menschen nimmt und auch bereit ist, sich mit verschiedenen Kulturen, Sprachen, Religionen und Gebräuchen auseinanderzusetzen. Alle Gastfamilien durchlaufen ein standardisiertes Prüfverfahren, das das Kindeswohl im Auge hat. In einer Qualifizierungsmaßnahme für Gastfamilien und individuellen Gesprächen werden Bewerber auf diese Arbeit vorbereitet.

Junge Flüchtlinge, die ohne einen Erziehungsberechtigten in Deutschland einreisen, durchlaufen zunächst ein Clearing-Verfahren: Sind sie tatsächlich minderjährig? Wie ist ihre Schulbildung und ihr Gesundheitszustand? Gibt es in Deutschland eventuell volljährige Verwandte, mit denen man sie zusammenführen könnte? Welche Pläne haben sie für ihre Zukunft, bezogen auf Schule, Ausbildung, Studium oder Arbeit? Das Jugendamt führt dieses Clearing-Verfahren gemeinsam mit verschiedenen sozialen Trägern durch. Danach werden geeignete Hilfen zur Erziehung eingerichtet. Dies können sein: Heimerziehung, betreutes Jugendwohnen oder das Leben in einer Gastfamilie.

„Interessenten für eine Tätigkeit als Gastfamilie können sich gerne beim Jugendamt melden. Eine nächste Qualifizierungsrunde planen wir, sobald wir eine neue Gruppe mit weiteren zehn Familien zusammen haben“, so Dietmar Seefeldt.

Kontakt: Kreisverwaltung Germersheim, Jugendamt, Frau Sabine Heyn, Tel. 07274/53-430,
E-Mail: s.heyn@kreis-germersheim.de