Kreis Mainz-Bingen: Stallpflicht auch im März

Geflügelpest

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kreis Mainz-Bingen – Nach weiteren bestätigten Geflügelpestbefunden bei Wasservögeln im Stadtgebiet Wiesbaden, im Rheingau-Taunus-Kreis, im Kreis Cochem-Zell und im Kreis Ahrweiler, ist das Eintragsrisiko der Seuche in die Hausgeflügelbestände weiterhin hoch. Daher gilt die Stallpflicht für alle Geflügelbestände im gesamten Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz auch im März 2017. Auch die bisherigen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen gelten weiterhin. Diese können auf der Homepage des Kreises www.mainz-bingen.de eingesehen werden.

„Natürlich hatten wir auf eine Entspannung der Tierseuchenlage gehofft, leider ist diese nicht eingetreten. Auch haben wir Verständnis für die Klagen der Geflügelhalter, die Ihre Tiere gerne wieder frei laufen lassen wollen. Aber jetzt die Stallpflicht aufzuheben wäre fahrlässig und gefährdet die Bemühungen zum Schutz der Bestände in den vergangenen drei Monaten“,

so Dr. Markus Wacker, zuständige Abteilungsleiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung in Ingelheim.

Die Kreisverwaltung appelliert daher nochmals eindringlich an alle Geflügelhalter, die Stallplicht und die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strengstens zu beachten.

Ständig aktualisierte Lagedarstellungen und Risikoeinschätzungen finden Interessierte auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/home. Auf der Homepage der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de gibt es unter dem Schlagwort „Veterinärwesen“ und dann „Tierseuchen“ weitere Informationen. Fragen beantwortet das Veterinäramt telefonisch unter 06131/69333-0 oder per E-Mail unter abt41@mainz-bingen.de.