Kreis Bad Dürkheim: Tierseuchenrechtliche Anordnung erlassen

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Bad Dürkheim – Nachdem der hochansteckende Virus H5N8 in einem privaten Geflügelbestand in Carlsberg festgestellt wurde, hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, wie bereits mitgeteilt, verschiedene Schutzmaßnahmen ergriffen.

Der komplette Text dieser Tierseuchenrechtlichen Anordnung kann auf der Homepage der Kreises www.kreis-bad-duerkheim.de unter den Rubriken „Öffentliche Bekanntmachung“ und „Amtsblätter“ eingesehen werden. Die Kreisverwaltung bittet alle Geflügelhalter um Beachtung.