Notebookkoffer für jede städtische Grundschule

Kann-Regelung

Ein Notebookkoffer für jede städtische Grundschule

Mainz – Bei der Vorlage eines pädagogischen Konzepts durch eine Schule wurden vom Land Rheinland-Pfalz im Rahmen einer „Kann-Regelung“ bisher einzelne Fachräume z.B. für Werken, Musik und EDV genehmigt.

Seit dem Jahr 2015 gewährt das Land Rheinland-Pfalz für Grundschulen grundsätzlich keinen Fachraum EDV mehr. Vor diesem Hintergrund hat das Schulamt der Stadtverwaltung Mainz Gelder im Rahmen der investiven Mittel 2015 bereitgestellt, um den Grundschulen auch ohne Fachraum eine adäquate EDV-Ausstattung zu ermöglichen.

„Alle 22 Mainzer Grundschulen in städtischer Trägerschaft wurden nun mit einem mobilen Notebookkoffer ausgestattet“,

informierte Sozialdezernent Kurt Merkator zusammen mit Schulamtsleiterin Petra Henkel heute bei der Präsentation des Notebookkoffers in der Erich-Kästner-Grundschule den sichtlich erfreuten Schulleiter Lars Bresser, der der Stadt für diese Unterstützung dankte. Die Notebookkoffer sind mobil und können somit in jeder Klasse eingesetzt werden. Ein Notebookkoffer besteht aus 10 Notebooks, dem eigentlichen Koffer (zur Aufbewahrung) und einem Access Point. Letzter dient dazu, die Notebooks mit dem Internet zu verbinden.

Der Notebookkoffer enthält zudem für jedes Notebook ein Ladekabel. Sind alle Notebooks im Koffer angeschlossen, können alle gleichzeitig administriert und geladen werden. Die Kosten pro Notebookkoffer betragen 7.175,70 Euro; insgesamt investierte die Stadtverwaltung Mainz 157.865,40 Euro in die angemessene EDV-ausstattung von Grundschulen.

Dezernent Merkator: „Das Projekt soll dazu dienen, den Schulen eine EDV-Grundausstattung zur Verfügung zu stellen, auf die in Zukunft aufgebaut werden kann.“