Polizeiliches Stufenkonzept an Rosenmontag

Frauen sollen sich am Rosenmontag sicher fühlen

Frauen stehen dieses Jahr unter dem besonderen Schutz der Polizei

Mainz (ots) – In einer gemeinsamen Besprechung mit Innenministerium, Polizei, Stadtverwaltung/Rechts- und Ordnungsamt, Berufsfeuerwehr und dem Sicherheitsdienst des MCV zum Thema "Rückzugsräume für Frauen" einigten sich alle Beteiligten auf ein "Stufenkonzept".

In einer ersten Stufe können sich hilfesuchende Frauen zunächst an jeden Uniformträger oder das Sicherheitspersonal entlang der Zugstrecke oder der anderen Veranstaltungsörtlichkeiten in der Innenstadt wenden. Ansprechbar sind  ALLE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Thema Sicherheit und Hilfeleistung am Rosenmontag befasst sind. Neben der Polizei sind dies Mitarbeiter des Security-Dienstes, Ordner, Feuerwehrleute und Rettungskräfte der medizinischen Hilfsdienste.

Zusätzlich wird es mehrere stationäre Polizeipunkte entlang der Zugstrecke und in der Innenstadt geben. Hier werden jeweils zwei Polizeibeamte als direkte Ansprechpartner während des Rosenmontagszuges und darüber hinaus zur Verfügung stehen. Diese Punkte werden deutlich mit dem Hinweis "Polizei" gekennzeichnet sein und befinden sich teilweise auch in der Nähe der medizinischen Versorgungsstellen.

In einer dritten Stufe werden in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsörtlichkeiten öffentliche Gebäude als Rückzug für Notfälle zur Verfügung stehen. Auch hier werden Polizeibeamte anwesend sein, aber kein medizinisches Personal. Um welche Gebäude es sich im Einzelnen handelt, wird Anfang der kommenden Woche bekannt gegeben.

Der Inspekteur der rheinland-pfälzischen Polizei, Jürgen Schmitt, sagte: "Wir wollen erreichen, dass Frauen sich an Rosenmontag bei uns sicher fühlen. Mit dem vereinbarten dreistufigen Konzept erreichen wir, dass Hilfesuchende sehr schnell und unkompliziert Hilfe finden".

Polizeipräsident Reiner Hamm begrüßte das von Polizeidirektor Achim Zahn vorgelegte Konzept und stellte heraus, dass bei allen beteiligten Sicherheits- und Rettungsdiensten hierüber allgemeiner Konsens herrschte.