Mainz: Amtsgericht genehmigt Satzung

Mainz – Das Mainzer Amtsgericht hat am Donnerstag die von den Vereinsmitgliedern im vergangenen November beschlossene neue Satzung des 1. FSV Mainz 05 genehmigt. Im Zuge der damit verbundenen Eintragung ins Vereinsregister erhält die neue Vereinssatzung ihre Gültigkeit.

Ziel der neuen Satzung war eine zukunftsorientierte Anpassung der Vereinsstrukturen an die wirtschaftlichen und sportlichen Herausforderungen sowie die Gebote von Transparenz und Kontrolle, wie sie heute für Unternehmen zwingend notwendig sind.

Der Vorstand des 1. FSV Mainz 05 erklärt hierzu: „Die notwendigen satzungsgemäßen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Ziele sind geschaffen. Wir nehmen jetzt zügig die Umsetzung der Satzung in die neuen Strukturen in Angriff. Die Genehmigung der Satzung ist für uns auch ein selbstverständlicher Anlass, Präsident Harald Strutz sowie den Mitgliedern der Struktur-und Satzungskommission herzlich und aufrichtig für ihr großes Engagement bei der Durchsetzung der neuen Satzung zu danken.“

Zur Umsetzung der neuen Satzung gehören unter anderem die Gründung einer Fanabteilung sowie die Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, bei der ein neuer Vereinsvorsitzender sowie die Mitglieder des künftigen Aufsichtsrates von Mainz 05 gewählt werden. Zu überprüfen ist in diesem Zusammenanhang auf Anregung des Registergerichtes das Zählverfahren bei der im Rahmen der Mitgliederversammlung erfolgten Wahl der Wahlkommission.

05-Vizepräsident Jürgen Doetz sagt: „Mainz 05 hat mit dieser Satzung eine wichtige Hürde auf dem Weg in die Zukunft übersprungen, ohne damit die besondere Identität eines eingetragenen Vereins zu verlieren. Jetzt muss und wird der Verein beweisen, dass dies auch in schwierigen Zeiten erfolgreich funktionieren kann.“