Ehrenamtsförderung

Neu aufgelegt

Ingelheim – Ab sofort können wieder Anträge für die Ehrenamtsförderung des Kreises gestellt werden.

Für die Sanierung von Sportstätten und die allgemeine Ehrenamtsförderung hat der Kreistag jeweils 1 Million Euro zur Verfügung gestellt, über die Förderrichtlinien für eine zusätzliche Million Euro zur Sanierung von Kindertagesstätten entscheidet der Kreisausschuss endgültig Anfang Februar.

„Tag für Tag engagieren sich unzählige Bürgerinnen und Bürger in den Vereinen und Initiativen. Unsere Hilfe und Unterstützung, die wir mit der Ehrenamtsförderung leisten, ist auch eine Anerkennung für das herausragende ehrenamtliche Engagement, das im Kreis geleistet wird“,

erklärte Landrat Claus Schick. Zielrichtung der Ehrenamtsförderung seien Projekte, die nachhaltige Werte schafften, die die kommunale Infrastruktur verbesserten oder die Bildung und Erziehung förderten. Unterstützt werden ehrenamtliche Vereine, Gruppen und Initiativen beispielsweise bei Bau, Umbau oder Renovierung von Vereinshäusern, vereinseigenen Hallen oder Bürgerhäusern, bei der Anschaffung von notwendigen Instrumenten, dem Bau und der Ausstattung von Sport- und Freizeitanlagen oder der Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Anlagen oder Außengeländen von Kindertagesstätten.

Die Höhe der Unterstützung der Projekte richtet sich nach der jeweiligen Finanzkraft der Kommune und wird mit 50, 65 und 75 Prozent der Gesamtkosten gestaffelt. Der Förderhöchstsatz ist auf je 20 000 Euro beschränkt, um die Förderung möglichst breit streuen zu können. Seit 2007 wurden bisher über 1060 ehrenamtliche Projekte, davon 44 im Rahmen der Sportstätten- und Sporthallensanierung, mit einem Gesamtvolumen von fast 19,5 Millionen Euro gefördert.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.mainz-bingen.de und den Schlagworten „Ehrenamtsförderung“ und „Sportstättenförderung“, unter Telefon 06132/787-5202 oder per E-Mail: kommunalaufsicht@mainz-bingen.de.