Saisonkennzeichen: wer damit sparen kann

Für alle, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen / Vorteil bei Steuer und Versicherung / Fahrzeug darf außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden

Die Zahlen ganz rechts geben die Gültigkeit des Saisonkennzeichens an: in diesem Fall gilt es vom 1. März (03) bis zum 31. Oktober (10). (Foto: ADAC SE)
Die Zahlen ganz rechts geben die Gültigkeit des Saisonkennzeichens an: in diesem Fall gilt es vom 1. März (03) bis zum 31. Oktober (10). (Foto: ADAC SE)

München – Der Frühling ist da – und damit steigt auch die Lust, Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil wieder aus der Garage zu holen. Wer sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen Geld und Nerven sparen. Die ADAC Autoversicherung AG hat die Vor- und Nachteile von Saisonkennzeichen zusammengestellt.

Mindestens zwei, höchstens elf Monate kann der Halter sein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden. Je kürzer es gilt, desto größer ist die mögliche Ersparnis bei Steuer und Kfz-Versicherung. Denn die Kfz-Steuer wird nur für die Zeit bezahlt, in der das Fahrzeug angemeldet ist – wer also beispielweise nur sechs Monate fährt, zahlt auch nur für ein halbes Jahr. Auch bei der Kfz-Versicherung lässt sich mit dem Saisonkennzeichen viel Geld sparen.

Ein weiterer Vorteil: Halter, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen, ersparen sich mit dem Saisonkennzeichen das Ab- und Anmelden, sprich den regelmäßigen und oft zeitintensiven Gang zur Kfz-Zulassungsstelle.

Doch Vorsicht, das Saisonkennzeichen hat auch Nachteile. Denn das Fahrzeug darf außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden – ein Stellplatz ist also ein Muss. Außerdem läuft die Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrzeugs nicht weiter: Wer also etwa beim Rangieren einen Unfall baut, muss die Kosten dafür selbst tragen. Anders ist es bei der Teilkasko: Diese gilt auch außerhalb der Saison, so ist das Fahrzeug zum Beispiel gegen Diebstahl oder Sturmschäden abgesichert.