Immer wieder im Visier der Polizei: Abfalltransporte
Immer wieder im Visier der Polizei: Abfalltransporte

Ludwigshafen/Rhein (ots) – Am Montag (03.04.2017) hatte der Schwerverkehrskontrolltrupp hauptsächlich Abfalltransporte im Visier. Mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen von verschiedenen Inspektionen des PP Rheinpfalz sowie dem LKA und der dem rheinlandpfälzischen Umweltministerium angegliederten SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) wurden in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 13:30 Uhr von den 24 eingesetzten Kräften insgesamt 34 Schwerverkehrsfahrzeuge intensiv kontrolliert.

Hiervon wurden 18 beanstandet, was einer Beanstandungsquote von knapp über 50 Prozent entspricht.

Bei der Kontrolle im Kaiserwörthhafen ergingen sechs Anzeigen wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften, da die Fahrer ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht beachteten oder das vorgeschriebene Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß bedienten. Acht Lkw-Fahrer wurden wegen mangelnder Ladungssicherung beanstandet, drei waren nicht angegurtet, bei einem war ein Reifen abgefahren und an einem weiteren lagen Beleuchtungsmängel vor. In sieben Fällen wurden abfallrechtliche Vorschriften missachtet, es fehlten also vorgeschriebene Erlaubnisse zum Sammeln bzw. Transportieren von Abfällen oder diese Genehmigungen wurden nicht mitgeführt.

Das Transportieren und Entsorgen von Abfällen unterliegen strengen Regelungen
Das Transportieren und Entsorgen von Abfällen unterliegen strengen Regelungen

Einen Lkw samt Besatzung traf es besonders hart. Der Fahrer, selbstständiger „Entrümpler“, transportierte auf seiner Ladefläche alte Elektrogeräte, obwohl dies gemäß den Vorschriften des ElektroGesetzes (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) verboten ist. Er hatte zudem überhaupt keine Genehmigung zum Sammeln von Abfällen. Die Ladung war unzureichend gesichert und der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerkarte, um das eingebaute und vorgeschriebene EG-Kontrollgerät zu nutzen. Weiterhin fehlte ihm die Grundqualifikation, wie es für Fahrer im Güterverkehr vorgeschrieben ist. Gegen einen Mitfahrer in diesem Lkw wird zudem wegen Schwarzarbeit ermittelt. Da er keinen Sozialversicherungsnachweis vorlegen konnte und auch nicht nachvollziehbar war, für wen er arbeitet, wurde eine entsprechende Mitteilung an den Zoll gemacht. Die dortige Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ wird jetzt überprüfen, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder ob „schwarz“ gearbeitet wurde und evtl. missbräuchlich Sozialleistungen bezogen wurden.

Insgesamt sechs Fahrzeuge durften nicht mehr weiterfahren. Ihre Weiterfahrt wurde erst nach der Beibringung von Genehmigungen oder umfangreichen Ladungssicherungsmaßnahmen gestattet.