Feuerwerksverbot in der Altstadt

Unterschätzte Gefahr

Heppenheim – Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Die Böllerschüsse haben aber auch negative Begleiterscheinungen wie Lärm und bergen die Gefahr von Bränden.

Das Ordnungsamt weist die Bürger darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten ist.

Trotz dieses Verbotes kommt es immer wieder zu Bränden mit oftmals verheerenden Folgen. Die Gefahr, ein Feuer durch brennende Raketen auszulösen, wird vielfach unterschätzt. Gerade alte Häuser sind aufgrund ihrer Bausubstanz leicht entflammbar. Hinzu kommt, dass Brände in den engen, verwinkelten Altstadtgassen besonders schwer zu bekämpfen sind. Die Folge ist dann in der Regel die völlige Zerstörung der Häuser.

Vor der Silvesternacht weist das Ordnungsamt daher nochmals auf die besondere Situation in der Altstadt und das dort bestehende Feuerwerksverbot hin und bittet dringend um Beachtung.