Ludwigshafen: Ortsvorsteherwahl in Rheingönheim – Wahlausschuss lässt zwei Bewerber zu

Ludwigshafen-Rheingönheim – Der Wahlausschuss zur Ortsvorsteherwahl im Stadtteil Rheingönheim hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag, 11. April 2017, zwei Bewerber zur Wahl am Sonntag, 28. Mai 2017, zugelassen. Einstimmig angenommen wurden der Wahlvorschlag Wilhelm Wissmann (CDU) sowie der Wahlvorschlag Jörg Matzat (FDP). Weitere Vorschläge lagen nicht vor. Den Vorsitz im Wahlausschuss hatte Beigeordnete Prof. Dr. Cornelia Reifenberg in Vertretung von OB Dr. Eva Lohse übernommen.

Zur Ortsvorsteherwahl aufgerufen sind rund 6.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Rheingönheims. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Ortsbezirk Rheingönheim eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben, und nicht nach § 2 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bis spätestens Sonntag, 7. Mai 2017, werden alle Wahlbenachrichtigungen verteilt. Der Wahlbenachrichtigung können die Wählerinnen und Wähler entnehmen, in welchem Wahlgebäude sich ihr Stimmbezirk befindet, in dem sie am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Die Benachrichtigung ist am Wahltag zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass dem Wahlvorstand vorzulegen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für die Briefwahl.

Für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers werden am Wahltag insgesamt drei Stimmbezirke in Rheingönheim eingerichtet, in denen direkt gewählt werden kann. Zwei Stimmbezirke befinden sich in der Turnhalle der Mozartschule Rheingönheim, Hilgundstraße 21. Ein weiterer Stimmbezirk wird im Seniorenwohnhaus Heinrich Wälker, Hoher Weg 47, eingerichtet. Beide Wahlgebäude sind barrierefrei zu erreichen. In welchem der drei Stimmbezirke Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl voraussichtlich ab 2. Mai

Voraussichtlich bereits ab Dienstag, 2. Mai 2017, können Wahlberechtigte im Ortsvorsteherbüro im Gemeindehaus Rheingönheim, Hauptstraße 210, erstes Obergeschoß, ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder auch direkt vor Ort ihre Stimme abgeben.
Das Briefwahlbüro im Gemeindehaus ist montags bis mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 26. Mai 2017, ist das Briefwahlbüro von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Ab 2. Mai 2017 ist es auch möglich, Briefwahlunterlagen per Post oder E-Mail oder über www.ludwigshafen.de zu beantragen. Die Unterlagen werden grundsätzlich an die Meldeadresse versandt. Es ist auch möglich, bei der Beantragung eine abweichende Versandadresse anzugeben. Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland sollten die Postlaufzeiten beachtet werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 28. Mai 2017, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen, oder im Ortsvorsteherbüro, Hauptstraße 210, 67067 Ludwigshafen, eingegangen sein. Wahlbriefe, die per Post an das Wahlamt zurückgesandt werden, müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie bis spätestens Samstag, 27. Mai 2017, der Stadtverwaltung zugestellt werden.

Wer einen Wahlschein zur Briefwahl beantragt hat, kann ausschließlich über die Briefwahl seine Stimme abgeben. Eine Teilnahme an der Urnenwahl ist nach der Ausstellung eines Wahlscheines nicht möglich.

Das Ergebnis der Wahl wird am Wahlabend nach der Auszählung aller Stimmen durch die Wahlvorstände, die ab 18 Uhr beginnt, im Gemeindehaus Rheingönheim, Hauptstraße 210, bekanntgegeben.

Noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Das Wahlamt sucht für die Ortsvorsteherwahl in Rheingönheim noch Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sein möchten. Fragen dazu und zur Wahl allgemein beantwortet das Wahlamt unter E-Mail wahlen@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3838. Informationen im Internet gibt es unter www.ludwigshafen.de.