ADD bestätigt Rechtsverordnung der Stadt Bad Kreuznach

Verkaufsoffene Sonntag

Bad Kreuznach – „Die Entscheidung der Stadt über die Freigabe der Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 3. Januar 2016, ist rechtlich vertretbar“. Zu dieser Entscheidung kam die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Der DGB Rheinhessen Nahe hatte die ADD mit seiner Eingabe um Prüfung gebeten, da nach dessen Auffassung die Rechtsverordnung der Stadt Bad Kreuznach rechtswidrig ist. „Ich bin froh, dass nun Klarheit herrscht und unsere Entscheidung  bestätigt wurde“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.

Die ADD schreibt zudem an die Adresse der Gewerkschaft gerichtet: „Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung hat eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen sehr wohl stattgefunden. Die Belastungen des Verkaufspersonals und der Auftrag des Arbeits- und Sonntagsschutzes flossen in die Abwägung zusammen mit den unterschiedlichen Aspekten mit ein.“ Die ADD sieht auch keine Beanstandung darin, „dass in der Rechtsverordnung selbst die – vorhandene  – Begründung nicht aufgeführt wird.“ Ein rechtswidriges Verhalten der Stadtverwaltung Bad Kreuznach aber – und dies ist entscheidend – ist im vorliegenden Fall nicht zu erkennen, so die ADD. 

Bei ihrer Überprüfung hat sich die ADD auch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Demografie abgestimmt.