Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen

Geld gespendet

Haßloch – Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer freut sich über die Spende einer sozial engagierten Haßlocher Bürgerin (die jedoch namentlich nicht genannt werden möchte) in Höhe von 1500 Euro, mit der sie die Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen unterstützen und auf deren Arbeit aufmerksam machen möchte.

"Herzlich bedanken möchte ich mich für die großzügige anonyme Spende. Die Arbeit, die Frau Fehrenbach und ihr Team für Haßlocherinnen und ihre Kinder anbieten, ist vorbildlich und verdient unser aller Unterstützung. Ich bin sicher, dass das Team der Beratungsstelle eine hervorragende Verwendung für die Spende finden wird und damit Frauen in Notsituationen unbürokratisch helfen kann."

Helga Fehrenbach, die zusammen mit Laura Leibrock hilfesuchende Frauen berät, informiert im Sinne der Spenderin über die Arbeit der Beratungsstelle:

Die Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen wurde 1992 von der Gemeindeverwaltung Haßloch eingerichtet. Das Ziel dieser Einrichtung war und ist nach wie vor, den Haßlocher Bürgerinnen eine Anlaufstelle zu bieten, die sich speziell den Themen dieser Zielgruppe annimmt.  In der Beratungsstelle arbeiten zwei Diplomsozialarbeiterinnen.

Der überwiegende Teil der Klientinnen sucht die Beratungsstelle in einer emotional belastenden Situation auf. Vorrangig werden mit der Klientin die Problemfelder erörtert. Die psychische Stabilisierung ist vordringlichstes Ziel der Arbeit. Darauf aufbauend können psychische und physische Ressourcen aktiviert werden. Daneben ist die materielle Absicherung der Familie ein weiterer Schwerpunkt. Im Beratungsverlauf erhalten die Klientinnen notwendige Informationen, beispielsweise über öffentliche Leistungen.

Einer schwierigen Lebenssituation der Klientin gerecht zu werden, erfordert stets eine umfassende Betrachtung und Beratung der Lebenssituation, aber auch immer wieder eine unbürokratische kurzfristige materielle Unterstützung. Einzelne Krisenbereiche isoliert zu sehen, entspricht selten dem Bedürfnis der Klientin.  Eine umfassende Beratung sieht die individuellen und familiären Nöte der Frau und der Kinder, vor dem Hintergrund eines breitgefächerten Fachwissens, Kenntnisse über örtliche Möglichkeiten und einer engen Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten (Jobcenter, Fachdienste des Jugendamtes, Kindertagesstätten, örtlichen Behörden und mehr).

In der psychosozialen Beratung steht die Klientin mit ihrer gesamten Kompetenz und ihren Fähigkeiten im Mittelpunkt. Durch diese Sichtweise wird deutlich, dass die Beratung lediglich eine Hilfestellung, Ermutigung und Bestärkung zur  Überbrückung der Lebenssituation darstellt. (Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe").So werden auch hin und wieder überbrückende finanzielle Hilfestellungen, teilweise in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens, geleistet.

Etwa 120 Klientinnen suchen jährlich die Beratungsstelle auf. Der überwiegende Teil der Frauen ist zwischen Mitte 30 und 50 Jahre. Durchschnittlich werden mit jeder Frau acht Gespräche geführt, wobei etwa 30 Prozent der Frauen über mehrere Jahre regelmäßig Kontakt zu der Beratungsstelle haben. Knapp 200 Kinder leben in den Haushalten der Klientinnen. Der überwiegende Teil der Kinder ist zwischen dem 7. und dem 12. Lebensjahr.

Unabhängig von der Einzelberatung hat sich die Beratungsstelle örtlich vernetzt. Sie kooperiert mit vielen örtlichen Gruppierungen und einzelnen Personen der Gemeinde. Ziel dieser Vernetzungsarbeit ist zum Einen, die Lebenssituation der Klientinnen in ein breiteres gesellschaftliches Bewusstsein zu rücken. Zum Anderen hat sich ein gut funktionierendes Netzwerk als arbeitserleichterndes Element erwiesen. 

Dank dieser Vernetzungsarbeit gelang es in der Vergangenheit immer wieder, im Interesse der Frauen und Kinder praktische, immaterielle und materielle Unterstützung zu erhalten.

Die materielle Unterstützung dient zur Überbrückung von vorübergehenden finanziellen Notlagen, zum Beispiel für Einkäufe von Lebensmittel, wenn sich Zahlungen aus öffentlichen Leistungen oder Unterhalt verzögern, oder für kleinere dringende Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Leistungen abgedeckt werden können. Es gibt Zuschüsse für Freizeitaktivitäten der Kinder, die ebenfalls durch öffentliche Träger nicht geleistet werden können. Alle finanziellen Unterstützungen werden nur durch eine Prüfung der Mitarbeiterinnen des Gesamtzusammenhanges der Familie geleistet.

Die Kontaktdaten der Beratungsstelle sind:

Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen

Leo-Loeb-Straße 4
67454 Haßloch
Tel.: 06324 / 981602
​E-Mail: frauenberatungsstelle@hassloch.de

Sprechzeiten: Montag 10 – 12 Uhr • Mittwoch 10 – 12 Uhr • Donnerstag 10 – 12 Uhr
sowie Termine nach telefonischer Vereinbarung