Aktualisierte Richtlinien des Kulturamtes

Ab 2016

Mannheim – Nachdem 2010 die Richtlinien des Kulturamtes umfänglich überarbeitet und erweitert wurden, bot sich nach fünf Jahren Anwendung eine Überprüfung an. Neuerungen wie beispielsweise die Konzeptionsförderung haben sich als erfolgreich erwiesen. So konnten im Zuge der Revision der Institutionellen Förderung drei der im Rahmen der Konzeptionsförderung begünstigten Einrichtungen (Einraumhaus c/o, Orientalische Musikakademie, Strümpfe Supper ArtClub) ab 2015 in die institutionelle Förderung aufgenommen werden. Auf eine positive Bilanz kann auch die damals eingeführte Atelierförderung zurückblicken. Sie hat sich als effizientes und nachhaltiges Förderinstrument bewährt und läuft derzeit in der zweiten Phase (01.07.2014 – 30.06.2018).

Die Freie Szene Mannheims befindet sich fortwährend in einem dynamischen Veränderungsprozess. Das Kulturamt möchte die Entwicklung kreativer Prozesse bestmöglich unterstützen und erweitert zu diesem Zweck sein Förderinstrumentarium. Unter Einbeziehung der Erfahrungen in fünf Jahren Anwendung der Richtlinien von 2010 wurden zwei neue Förderinstrumente entwickelt: die Proberaumförderung für Mannheimer Bands und die Wiederaufnahmeförderung für die Darstellenden Künste. Außerdem werden die Fristen der Antragstellung um einen weiteren Abgabetermin erweitert.

Proberaumförderung für Mannheimer Bands

Mannheim besitzt eine sehr große und stetig wachsende Bandszene. Auf Basis des Mannheimer Modells wurde in den letzten Jahren verstärkt professionelle Künstlerförderung im Bereich Pop betrieben. Die Proberaumsituation in Mannheim ist besonders für junge Bands unzureichend. Die Flächen sind äußerst begrenzt und in der Regel überfordern die Mieten die finanziellen Kapazitäten der Nachwuchskünstler.
Als neues Förderinstrument wird die Proberaumförderung für Mannheimer Bands eingeführt. Ziel der Proberaumförderung ist, die Qualität junger Bands zu verbessern, die Entwicklung der Bandidentität zu gewährleisten und notwendige Freiräume für den Aufbau eines eigenen Songrepertoires zu schaffen. Zielgruppe sind Nachwuchsbands (Alter 16 – 27 Jahre), die erkennbar über das musikalische und künstlerische Potential und den Durchhaltewillen verfügen, sich als erfolgreiche Band zu etablieren. Ähnlich der Atelierförderung wird das Kulturamt, die Beauftragte für Musik und Popkultur, eine Ausschreibung durchführen. Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury. Die Ausschreibung startet 2016, so dass die erste Proberaumförderung voraussichtlich vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 aufgenommen werden kann.

Wiederaufnahmeförderung für Darstellende Künste

Die Förderung einer Produktion bis zur Premiere wird von den Mannheimer Tanz- und Theaterschaffenden rege in Anspruch genommen. Zusätzlich wird es künftig das Förderinstrument der „Wiederaufnahmeförderung“ geben. Sie ermöglicht freien Gruppen, ein Repertoire aufzubauen und Produktionen länger zu spielen. Die Theater erhalten so die Chance, besser wahrgenommen zu werden und über die Medien und Mundpropaganda mehr öffentliche Aufmerksamkeit und damit mehr Publikum zu erreichen. Zudem entlastet die Wiederaufnahmeförderung die Freien Theater und Ensembles von dem Zwang, ständig neu produzieren zu müssen.

Antragsfristen

Mit der Erweiterung des Förderinstrumentariums ist kein Zuwachs der zur Verfügung stehenden Mittel verbunden. Das Einwerben von Drittmitteln anderer öffentlicher oder privater Träger wird weiterhin fester Bestandteil der Projektarbeit der Künstlerinnen und Künstler, Vereine und Initiativen bleiben. Daher ist es umso wichtiger, dass die Voraussetzungen für die Mittelakquise seitens der Kommune erfüllt werden. Die seit 2010 mögliche vorläufige Zuschussbewilligung hat sich bei der Antragsstellung weiterer Zuschüsse bei Land, Bund, EU oder Stiftungen sehr bewährt. Um diesen Effekt für die Antragsteller noch besser nutzbar zu machen, wird es künftig neben dem 31. März zusätzlich den 31. Oktober als Abgabetermin für Förderanträge geben. Zuschussbewilligungen, die häufig Bedingung bei öffentlichen Geldgebern sind, werden zukünftig zwei Mal jährlich ausgestellt. Mit dem zweiten Abgabetermin für Projektkostenanträge schließt das Kulturamt zudem die zeitliche Lücke für Veranstaltungen im ersten Quartal des jeweils kommenden Jahres.

Die neuen „Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Künstlerinnen und Künstlern in Mannheim“ sind ab 01.01.2016 gültig und unter https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/2840/s04-11.pdf zu finden. Entsprechend der Überarbeitung wurden die bestehenden Antragsformulare für Projekt-, Konzeptions- und Gastspielförderung aktualisiert und für die Wiederaufnahmeförderung neu erstellt. Das gilt auch für die jeweiligen „Leitfäden“, die Hinweise zum Ausfüllen der Formulare geben. Sie sind unter https://www.mannheim.de/stadt-gestalten/kulturamt ab sofort abrufbar. Die Antragsteller werden gebeten, die aktuellen Formulare für ihre Anträge 2016 zu verwenden. Das Team des Kulturamtes steht wie gewohnt für Fragen und kompetente Beratungen im Zuge der Projekt- und Veranstaltungsplanung sowie zur Antragstellung zur Verfügung.