Viernheim: Falschparken im Kreuzungsbereich – Künftig wird kostenpflichtig abgeschleppt

Immer mehr Autofahrer halten beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen die 5-Meter-Zone nicht ein. Das Ordnungsamt will Verstöße künftig konsequent ahnden und abschleppen lassen. (Foto: Stadtverwaltung Viernheim)
Immer mehr Autofahrer halten beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen die 5-Meter-Zone nicht ein. Das Ordnungsamt will Verstöße künftig konsequent ahnden und abschleppen lassen. (Foto: Stadtverwaltung Viernheim)

Viernheim – Bei der letzten Befahrung mit schweren Feuerwehr-Rettungsfahrzeugen durch die Straßen Viernheims offenbarte sich das traurige Bild erneut: Viele Autofahrer halten beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen die 5-Meter-Zone nicht ein und gefährden damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies gilt insbesondere für Kreuzungsbereiche in der Innenstadt, aber auch in anderen Stadtteilen.

Während der kürzlich durchgeführten Kontrolltour registrierten die Ordnungsamtsmitarbeiter gleich mehrere Verstöße. In vielen Fällen waren die Fahrkünste der beteiligten LKW-Fahrer bis zum Anschlag gefordert. An manchen Stellen gab es sogar überhaupt kein Durchkommen mehr. Nach Mitteilung von Ordnungsamtsleiter Volker Klein mussten deshalb 12 Verwarnungen ausgestellt werden. Klein nimmt dies zum Anlass darauf hinzuweisen, dass in Zukunft derartige Verstöße noch konsequenter geahndet werden. Will heißen: Wer durch Falschparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hervorruft, dessen Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt. Die Kosten sind kein Pappenstiel, so die Stadtverwaltung Viernheim. Deshalb der Hinweis: Beim Parken immer darauf achten, dass man vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen genug Abstand einhält. Dort gilt nämlich die sogenannte 5-Meter-Zone. Gemessen wird der Abstand ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Wer mit einem Abstand von weniger als 5 Metern parkt, riskiert, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Zweck der Abstandsregelung ist es, anderen Verkehrsteilnehmern das Durchkommen sowie die Sicht zu gewährleisten und Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern.