Ingelheim: Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Termin beachten

Ingelheim – Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU Weinbaukartei 2017 ist spätestens bis zum 31. Mai abzugeben.

Meldepflichtig sind alle Winzer, die mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften oder Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2016 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Neuer Markt 1 oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen der Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten. Fachliche und technische Gründe machten es notwendig, das Aussehen der Meldung seit über 20 Jahren erstmals grundlegend zu verändern.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschafts¬kammer unter www.lwk-rlp.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.