Alle Jahre wieder – Drohnen auf dem Gabentisch

Eventuelle Erlaubnispflicht

Beim Betrieb von Drohnen ist einiges zu beachten

Darmstadt – Flugmodelle und kleine Drohnen sind im Handel frei verkäuflich und werden auch in diesem Jahr wieder in vielen Haushalten auf dem weihnachtlichen Gabentisch liegen. Doch ein solches Geschenk kann, je nachdem wie es genutzt wird, eine Erlaubnis notwendig machen. Darauf weist das Regierungspräsidium Darmstadt jetzt hin.

Flugmodelle gibt es in unterschiedlichen Ausführungen mit verschiedenen Antriebstechniken. Oft sind sie auch mit Kameras ausgestattet. Je nach Art der Nutzung ist das Flugmodell eine Drohne. Für deren Aufstieg muss eine Erlaubnis beim Regierungspräsidium Darmstadt eingeholt werden. Dieses ist die zuständige Genehmigungsbehörde. 

Das Luftverkehrsrecht unterscheidet in unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) und Flugmodelle. Ein Flugmodell, das ausschließlich für Sport- und der Freizeitgestaltung genutzt wird ist in der Regel bis 5 Kilogramm erlaubnisfrei. Werden Flugmodelle jedoch für andere Zwecke eingesetzt, insbesondere gewerblich genutzt, gelten sie per Gesetz als Drohnen. Diese sind unabhängig von Gewicht, Antrieb und Aufbau genehmigungspflichtig. 

Andere oder gewerbliche Zwecke können beispielsweise sein, wenn mit der Bordkamera Luftbilder oder Videoaufnahmen von Immobilien gemacht werden, die zum Verkauf stehen. Oder wenn Gebäudeschäden dokumentiert oder Werbespots gedreht werden. In all diesen Fällen muss zuvor die behördliche Genehmigung eingeholt werden. Diese wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt und erlaubt den hessenweiten Einsatz. Allerdings unter der Bedingung, dass sich die Drohne stets in Sichtweite des Steuerers befindet und dabei eine maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund nicht überschritten wird. Der Betrieb bei Nacht ist aber ebenso wenig zulässig wie der Filmflug im Katastrophengebiet. 

Aber auch beim erlaubnisfreien Einsatz für Sport- und Freizeitzwecke haben die „Piloten“ Regeln einzuhalten. Sie müssen die Privatsphäre Dritter wahren und deren Persönlichkeitsrechte achten, wie beispielsweise das Recht am eigenen Bild. Vor allen Dingen darf dabei aber niemand gefährdet werden. Der beispielsweise beliebte Videodreh über den Köpfen der Festivalbesucher ist gefährlich und daher nicht zulässig.

Wer sich unsicher ist, ob für seine Zwecke eine Genehmigung notwendig oder der beabsichtigte Flug zulässig ist, sollte sich beim Regierungspräsidium Darmstadt erkundigen. Denn sich vorher zu informieren, ist sinnvoll. Regelverstöße können für den Flugmodell- oder Drohnenpiloten nämlich teuer werden. Insbesondere wenn Dritte gefährdet wurden, kann die Bußgeldhöhe im drei- bis vierstelligen Eurobereich liegen.

Informationen zur Beantragung einer Erlaubnis sind unter der Rubrik „Luftverkehr“ auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) eingestellt. Hier finden Sie auch Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Thema.