Karlsruhe: Derbystrafe – DFB-Sportgericht verurteilt KSC zu „Geisterspiel“ mit Ausnahmen

Karlsruhe – Nach den Vorkommnissen im Baden-Württemberg-Derby beim VfB Stuttgart hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Karlsruher SC heute dazu verurteilt, dass das kommende Heimspiel gegen die SG Dynamo Dresden (Sonntag, 15.30 Uhr) unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss.

Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Dauerkarteninhaber für Sitzplätze (nicht jedoch in den Bereichen B1 und B2), die in den Blöcken E1 und E2 unterzubringenden maximal 2400 Gästefans sowie VIP-Karteninhaber und Rollstuhlfahrer.

„Dieses Urteil trifft den KSC hart. Wieder einmal müssen wir als Verein aufgrund eines krassen Fehlverhaltens sogenannter Fans finanzielle Einbußen hinnehmen“, erklären KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze.

„Wir bedauern es außerdem sehr, dass nun viele unserer treuen und friedfertigen Anhänger in den Stehplatzbereichen ebenso unter den Folgen der für den Verein und für alle echten KSC-Fans beschämenden illegalen Vorkommnisse leiden müssen.“

Der Verein wird in den kommenden Tagen weiter über die organisatorischen Details zum Heimspiel am Sonntag, 14. Mai 2017, informieren.