Förderkulisse des Bundes eröffnet neue Planungsansätze

Dringender Sanierungsbedarf

Kaiserslautern – Die Grundschulen Schillerschule und Betzenbergschule stehen im städtischen Sanierungskonzept ganz oben auf der Liste.

Beide Gebäude wurden in den 50er-Jahren erbaut und weisen einen erheblichen Sanierungsstau auf. Unter der Maßgabe, dass Kaiserslautern Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) in Höhe von über 16 Millionen Euro zu Gute kommen werden, hat sich das städtische Referat Gebäudewirtschaft noch mal erneut mit den Förderrichtlinien und den Planungen der beiden Schulen explizit auseinandergesetzt.

„Die Förderrichtlinien des KIP besagen, dass für Schulen lediglich die energetischen Sanierungskosten eines Gebäudes in Betracht kommen. Dies gilt für die Sanierung eines Altgebäudes oder übertragen als Zuwendungsbetrag auch für einen Ersatzneubau“,

klärt der zuständige Baudezernent Peter Kiefer über die Hintergründe auf. Ein Gutachten beziffere die energetischen Kosten für die Sanierung der Betzenbergschule auf 1,38 Millionen Euro. Im Rahmen eines  Wirtschaftlichkeitsvergleiches zeigt sich, dass ein Abriss eines alten Schulgebäudes mit Errichtung eines Ersatzneubaus oftmals in der Gesamtbetrachtung und auf die Nutzungsdauer der Immobilie gesehen, günstiger ist, als den Bestand zu sanieren. Im Fall der Schillerschule ist das bereits den Berechnungen zufolge belegt. Bei der Betzenbergschule steht diese Kalkulation noch im Raume, die Verwaltung ist jedoch mit Hochdruck daran.

„Die Förderkulisse des KIP, die Berechnungen und das zeitlich enge Korsett, das wir haben, um die Fördermittel zu beantragen, zu verbauen und letztlich die Schlussabrechnungen zu erstellen, zwingt uns, hier schnellstens Konsens zu schaffen und Entscheidungen mit dem Ausschussmitgliedern und dem Rat zu erwirken. Nur so können wir garantieren, dass wir bis 2018 unsere Baumaßnahmen fertiggestellt bekommen“, postuliert der Beigeordnete. „Sollte uns das wider Erwarten nicht gelingen, wären wir gezwungen, die Fördermittel zurückzubezahlen. Und das kann niemand wollen. Das wäre in Anbetracht unserer Haushaltslage eine vertane Chance“, skizziert Kiefer die Situation.

Im Bauausschuss herrschte über die Dringlichkeit des Handelns in der jüngsten Sitzung am 30. November Einigkeit. Einstimmig wurde daher das vorgestellte Raumprogramm beschlossen, welches darlegt, welche erforderlichen Räume im Zuge der Sanierung neuesten Anforderungen gemäß herzustellen sind, wie beispielsweise die Klassensäle, Büroräume, sanitären Anlagen oder die Verkehrserschließung. Für beide Schulen soll die zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags gültige Energie-Einsparverordnung herangezogen und um einen Prozentsatz „X“ unterschritten werden.

„Eine generelle Unterschreitung der Vorgaben haben wir uns zum Ziel gesetzt“, erklärt der Beigeordnete die Hintergründe. „Wir werden in unseren Berechnungen das entsprechend einfließen lassen, denn wir haben heute die Chance, die energetischen Verbräuche für die nächsten Jahrzehnte zu bestimmen. Selbstverständlich werden wir auch das einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterziehen und in die Berechnungen einfließen lassen“, skizziert Kiefer die weitere Vorgehensweise.

Für die Schillerschule einigten sich die Mitglieder des Bauausschusses nach Erläuterungen der Berechnungen auf die Errichtung eines Ersatzneubaus. Bei der Betzenbergschule stehen die konkreten Berechnungsgrundlagen für die Entscheidung, ob auch hier ein Ersatzneubau wirtschaftlicher ist als eine Generalsanierung, noch aus. Einstimmig beschlossen wurde aber bei der Betzenbergschule, dass sie auf jeden Fall komplett barrierefrei sein wird. Im Gegensatz zur Schillerschule ist die Betzenbergschule zweigeschossig, die Schillerschule wird nur eingeschossig errichtet. Eine barrierefreie Erreichbarkeit der Räume in der Schillerschule wird daher auf jeden Fall gegeben sein.

Im Zuge des Neubaus der Schillerschule stehen parallel zurzeit die Planungen an, dort einen neuen Standort für die Kindertagesstätte (Kita) Minimax zu erbauen.

„Auch dabei sollen die Mittel des Förderprogramms des Bundes zum Einsatz kommen“, unterstreicht Kiefer. „Der Unterschied bei Kindertagesstätten und Kindergärten im Vergleich zu Schulgebäuden ist, dass hier der Bund nicht nur die energetischen Sanierungskosten bezahlt, sondern den gesamten Bau finanziell fördert.“

Die Gründe dieser differenzierten Förderung liegen auf der Hand: Das Schulsystem unterliegt der Länderhoheit, Kindergärten und Kitas gehören in die Zuständigkeit des Bundes.

 „Wir haben mit dem Bundesförderprogramm wahrlich eine riesige Chance, unsere kommunalen Gebäude wieder auf einen technisch und energetisch neuen Stand zu bekommen“,

so der Baudezernent. Seinen Worten zu Folge gebe es genügend dringlicher Sanierungen im kommunalen Immobilienbereich, um die Mittel vollumfänglich auszuschöpfen. Dabei handele es sich nicht um Luxussanierungen, sondern um Arbeiten, die sowieso in den nächsten Jahren anstünden.

„Wir werden den Bauausschuss über unsere Planungen und Erkenntnisse, die sich um die Betzenberg- und die Schillerschule ergeben, regelmäßig in Kenntnis setzen und frühzeitig informieren“, stellt Kiefer klar. „Die Zeit rennt uns andernfalls davon und wir wollen hier gemeinsam zu einer besseren Lebensqualität und Attraktivität mithilfe der Sanierungen und Neubauten in Kaiserslautern mit Nachdruck beitragen.“