Kreis Germersheim: Einrichtung eines „Runden Tischs Schwarzwild“ im Landkreis

Germersheim – Der Landkreis Germersheim hat am 10. April 2017 unter Beteiligung von Interessensvertreter aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jägerschaft, Jagdrechtsinhaber und den Behörden der Kreisverwaltung einen „Runden Tisch Schwarzwild“ für den Landkreis Germersheim eingerichtet. Die gemeinsame Leitung haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, Kreisbeigeordneter Michael Braun und Kreisjagdmeister Jochen Geeck inne.

Im konstruktiven Miteinander wurden über einzelne Maßnahmen zur Regulierung der Schwarzwildpopulation diskutiert, wie beispielsweise das Anlegen von Schussschneisen in Maisäckern, revierübergreifende Jagden und die intensive Bejagung der Frischlinge, die in ihrer Altersklasse das höchste Risiko besitzen Tierseuchen zu übertragen.

Grund für das Bilden eines „Runden Tisch Schwarzwild“ ist, dass in weiten Landesteilen von Rheinland-Pfalz wieder von enormen Schwarzwildvorkommen berichtet wird. Dieses hohe Populationsniveau birgt ebenso hohes Konfliktpotential. So steigt das Risiko eines Ausbruchs von Tierseuchen, insbesondere der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest. Auch die Wildschadensproblematik im Bereich der Landwirtschaft und dem Weinbau verschärft sich. Die Ausbreitungstendenz der Wildschweine in den Siedlungsraum hält an und Verkehrsunfälle mit Schwarzwildbeteiligung sind äußerst gefährlich. Aus diesem Grund sollen laut Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz landesweit „Runde Tische Schwarzwild“ etabliert werden, um im gemeinsamen Engagement der Akteure vor Ort Lösungsansätze zur Schwarzwildproblematik zu vereinbaren, die auch die jeweiligen regionalen Verhältnisse berücksichtigen.

Beim ersten „Runden Tisch Schwarzwild“ im Landkreis Germersheim wurde aus Sorge eines Übergreifens der Schweinepest auf Wildschweine und um die aufwändige Bejagung der Frischlinge zu unterstützen, als eine Sofortmaßnahme die Rückerstattung der Gebühren für die Trichinenbeschau bei Frischlingen bis 25 Kilogramm beschlossen. Diese Maßnahme ist im Landkreis Germersheim gültig ab 10.04.2017 bis 31.03.2018 (Ende des Jagdjahres 2017/2018). Nach jährlicher Prüfung soll diese Möglichkeit der Gebührengestaltung bei der amtlichen Trichinenbeschau insbesondere bei Frischlingen bis 25 Kilogramm bis auf Weiteres praktiziert werden. Dieses Instrument wird u.a. im landesweiten „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen“ empfohlen und bereits in anderen Landkreisen ausgeübt.

Die Interessensgruppen haben vereinbart, in Zukunft noch enger zusammenzuarbeiten. Im September dieses Jahres treffen sich die Beteiligten erneut.