Strompreiserhöhung zum Jahreswechsel zu erwarten

Sonderkündigungsrecht

Ludwigshafen – Mehrere Energieversorger haben für das nächste Jahr Preiserhöhungen angekündigt. Ihre Kunden haben nun das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrages. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft bei der Suche nach einem neuen günstigeren Anbieter.

Stromlieferanten müssen ihre Kunden sechs Wochen im Voraus über geplante Preiserhöhungen informieren. Will ein Anbieter also zum 1. Januar 2016 die Preise erhöhen, muss das Schreiben mit der entsprechenden Ankündigung spätestens am 20. November 2015 dem Kunden zugegangen sein.

„Ändert sich in einem Stromliefervertrag der vereinbarte Preis, so steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Denn bei einer Preisänderung handelt es sich um eine Vertragsänderung",

erklärt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„So sah es im Übrigen auch jüngst das OLG Düsseldorf (Urteil vom 22.10.2015, Aktenzeichen 14d O 4/15, nicht rechtskräftig)“, ergänzt Fehrenbach.

Weiter rät der Verbraucherschützer dazu, Einsparmöglichkeiten zu prüfen.

„In Betracht kommt die Suche nach einem günstigeren Tarif beim aktuellen Anbieter oder ein Wechsel des Anbieters“.

Von seinem Sonderkündigungsrecht können Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Preisänderung Gebrauch machen.

Eine einfache Möglichkeit, die Preise der Anbieter zu vergleichen, bieten Tarifrechner im Internet. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn viele Tarifrechner sind bereits voreingestellt und fördern nicht unbedingt den aus Sicht des Verbraucherschutzes besten Tarif für die Endkunden zu Tage.

„Hier muss der Nutzer die Filtereinstellungen des Tarifrechners erst einmal überprüfen und gegebenenfalls an seine Vorstellungen anpassen“, mahnt Fehrenbach zur Vorsicht.

Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren darüber, worauf man bei der Nutzung von Tarifrechnern achten sollte. Außerdem unterstützen sie Ratsuchende, die ihre letzte Energierechnung mitbringen, bei der Recherche nach günstigeren Energiepreisen. Die Berater erklären auch, wie ein Wechsel des Stromanbieters genau erfolgt und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt. Die Beratung kostet 5 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist die Beratung kostenfrei. Eine Anmeldung ist unter 0800 – 6075600 (kostenfrei) erforderlich.

Hilfreiche Tipps zum Anbieterwechsel gibt es im Internet auf der Seite http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Anbieterwechsel.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.