Südhessen: Lärm – RP legt Aktionsplan für Industrie und Schiene vor

Die Ballungsräume in Südhessen mit den am stärksten belasteten Schienenabschnitten. (Quelle: Eisenbahn-Bundesamt)
Die Ballungsräume in Südhessen mit den am stärksten belasteten Schienenabschnitten. (Quelle: Eisenbahn-Bundesamt)

Darmstadt – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat erstmals einen Lärmaktionsplan für Eisenbahn-Nebenstrecken und für Industrie-Anlagen in den südhessischen Ballungsräumen vorgelegt. Darin wird zum einen der daraus resultierende Lärm beschrieben, zum anderen werden die Stellungnahmen von Bürgern beantwortet.

Der Plan enthält Informationen über den Stand des Lärm-Sanierungsprogramms des Bundes und den möglichen Bau von Schallschutzwänden. Im Bereich der Industrieanlagen sind die gesetzlichen Auflagen in Deutschland aufgrund der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bereits streng, so dass hier durch das RP keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen werden mussten.

Eine erste Version der Pläne hatte das RP Darmstadt bereits zu Jahresbeginn veröffentlicht. Die daraufhin beim RP eingegangenen Forderungen bzw. Vorschläge zur Lärmminderung wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RP gebündelt und den zuständigen Stellen im RP bzw. außerhalb (EBA, HLNUG) zur Beantwortung vorgelegt.

Der neue Lärmaktionsplan für Schiene und Industrie ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften am 29. Mai vom RP Darmstadt veröffentlicht worden. Er ist auf der RP-Website (rp-darmstadt.hessen.de) unter „Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr“ einsehbar und liegt bis zum 29. Juni beim RP in Darmstadt (Wilhelminenstraße 1, Raum 3.03) aus. Stellungnahmen zum Plan können dort bis 14. Juli eingereicht werden.

Hintergrund:

Die Lärmaktionsplanung geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („Umgebungslärmrichtlinie“) zurück. Sie soll dazu beitragen, die Planungen der Verwaltung (Bund – Land – Kommunen) und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Behörden, etc.) in Puncto Lärmschutz aufeinander abzustimmen. Sie wird in Hessen als Daueraufgabe in einem Rhythmus von fünf Jahren durch die Regierungspräsidien durchgeführt – der dritte Turnus beginnt im Herbst.

Für Hauptverkehrsstraßen und für den Frankfurter Flughafen hat das RP Darmstadt bereits Aktionspläne erstellt. Die Planung für Haupteisenbahnstrecken wurde mit einem Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) im vergangenen Jahr abgeschlossen.